Neuer Finanzminister: Start in der Staatskrise

Neuer Finanzminister: Start in der Staatskrise

Ja, man darf die Frage stellen, warum dieser Bundestag einen Nachtragshaushalt 2024 debattieren muss, der verfassungswidrig ist, der wahrscheinlich gar nicht mehr verabschiedet werden wird und der nach Aussagen des neuen Finanzministers angeblich gar nicht mehr benötigt wird. Er sei „nur eine Option“ haben wir eben von Herrn Kukies gehört.

Doch das ist nicht der Punkt: Die Schuldenprobleme der RotGrünGelben Altregierung im Haushalt ‘24 sind ja nicht seit November weg, nur weil RotGrün sie nun einfach irgendwie mit unerwarteten Mehreinnahmen zuschüttet:      Also die riesigen Subventionszahlungen an Energiewende-Profiteure wegen der verfehlten CO2-Politik; und das explodierende Bürgergeld wegen illegaler Zuwanderung und hausgemachter Wirtschaftskrise. Beides zusammen kostet Deutschland 2024 über 70 Mrd. Euro.
Hinzu kommen evtl. auch noch Krisen- und damit Ampelpolitik-bedingt geringere Steuereinnahmen im November und Dezember.

Herr Finanzminister: Sie haben heute im Ausschuss nicht explizit ausgeschlossen, dass die Mittel trotz der nun nicht benötigten Intel-Milliardensubventionen nicht reichen. Es ist also weiterhin möglich, dass 2024 ein Fehlbetrag im bislang dafür nie genutzten „Kontrollkonto“ einfach untergehen könnte.

Doch natürlich hat das so oder so Folgen für die Bürger, egal ob Sie die Schulden direkt im Haushalt etwa für Intel machen – oder ob sie in einem Nachtrags-Haushalt oder in einem Kontrollkonto auflaufen: Für die Steuerzahler stehen 2024 mindestens 39 Mrd. Neuverschuldung zu Buche. Und natürlich sind auf offene ebenso wie auf ggf. zunächst versteckte rotgrüne Kredite Zins und Tilgung zu leisten!       

Vor acht Wochen sagte ich hier im Plenum zu Herrn Lindner: Es ist unseriös, Milliarden-Ausgaben systematisch zu gering zu veranschlagen!“

Und heute hat die FDP im Haushaltsausschuss einen Antrag eingebracht, in dem genau dieses von mir damals vermutete „systematisch zu niedrige Ansetzen von Ausgaben durch die Bundesregierung“ nun tatsächlich schwarz auf weiß und fast wörtlich gleich so festgestellt wird! “ [Ausschussdrucksache  7299!]
Liebe FDP: Das ist geradezu absurd ehrlich! Welchen Unterschied bei Berufsopportunisten wie Ihnen nur EINE Woche in der Opposition machen kann.

Dem neuen Finanzminister kann man nur sagen: Herr Kukies: Die finanzielle und ideologische Erblast der Ampel ist schon schwer: Überlegen Sie es sich gut, ob Sie 2025 weiter Finanzminister unter einem absehbar ebenso ausgabefreudigen Rüstungs- und CO2-Kanzler Merz bleiben wollen.

* * *

[Es gilt das gesprochene Wort]




Erhalt der Bitcoin-Freiheit durch Besteuerungs- und Regulierungszurückhaltung der Politik

Erhalt der Bitcoin-Freiheit durch Besteuerungs- und Regulierungszurückhaltung der Politik

Eine PM zum Bitcoin, explizit NICHT wegen der fast erreichten runden Kursmarke, sondern zur Wiederholung der langjährig unverändert bestehenden freiheitlichen Haltung der AfD zum BTC: „In Ruhe lassen; aber Freiheit bringt Selbstverantwortung mit sich.“

Der Kurs des Bitcoin hat erstmals seit seiner Konzeption 2008 die Marke von 100.000 Dollar pro Stück erreicht.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD und Sprecher des Bundesfachausschusses „Geld- und Währungspolitik“, teilt dazu mit:

„Die nun erreichte neue Höchstmarke ist mehr als nur ein Ausweis der Etablierung des Bitcoin als Anlageklasse. Die AfD hat schon seit ihrer Gründung den Bitcoin als nicht inflationierbares Geld ideell positiv begleitet. Schon seit 2015 hat der zuständige AfD-Bundesfachausschuss den Bitcoin und dessen Natur einer über Zentralbanken-Eingriffe nicht entwertbaren Anlage immer wieder betont. Im Gegensatz zu allen anderen Parteien im Bundestag haben wir nie eine Forderung nach Besteuerung (Umsatz- oder Gewinnsteuer) erhoben. Ebensowenig nach Regulierung der Wallets, der Börsen oder gar Verbotsphantasien, wie sie zum Beispiel aktuell die EU hegen. Wir wollen dem Bitcoin und dessen Anlegern seit Jahren größtmögliche Regulierungs- und Besteuerungsfreiheit geben; also die libertäre Freiheit, in Ruhe gelassen zu werden. Der programmatisch zuständige Fachausschuss ‚Geld und Währungspolitik‘ der AfD hat schon im September 2024 für das AfD-Programm zur Bundestagswahl 2025 die nachfolgende Passage beschlossen:

‚Bitcoin: Erhalt von Freiheit und Staatsferne: Der Bitcoin ist als staatsfreies Geld ein begrüßenswerter Kandidat im Wettbewerb der Währungen. Bei einer Marktkapitalisierung im Billionen-Bereich und einem signifikanten Umlauf erfüllt der Bitcoin inzwischen die meisten Geldfunktionen. Durch zunehmende nationale und internationale Regulierungstendenzen (EU-MiCAR u.a.) ist er jedoch gefährdet. Die AfD hat sich seit Jahren gegen diesen politisch-regulatorischen Druck gestellt. Die AfD fordert die weitgehende Deregulierung des Bitcoins sowie der Bitcoin-Wallets und der Handelsplätze. Wir setzen uns ein für die Beibehaltung der Umsatzsteuer-Freiheit von Bitcoin-Transaktionen, der einjährigen Frist zur Besteuerung von Wertzuwächsen sowie des Rechts auf Eigenverwahrung der Coins in selbstverwalteten Wallets. Erhalt von Freiheit durch Besteuerungs- und Regulierungszurückhaltung der Politik!

Die AfD stellt sich damit als einzige relevante deutsche Partei klar hinter Idee und System des Bitcoin. Freiheit bedeutet allerdings auch, dass der Bitcoin sich ohne weitere politische Protektion selbstverantwortlich im Markt als gutes Geld durchsetzen muss. Dies zu leisten ist keine primär politische Aufgabe, sondern eine Eigenleistung der Community, die wir mit einer klaren Laissez-faire-Politik aber unterstützen! Wir fordern also explizit eine weitgehende Regulierungsfreiheit – aber keine Subventionierung des BTC, was für die libertäre BTC-Community jedoch selbstverständlich und dem Ideal des Satoshi Nakamoto entsprechend sein sollte.“

 

https://www.afd.de/peter-boehringer-erhalt-der-bitcoin-freiheit-durch-besteuerungs-und-regulierungszurueckhaltung-der-politik

 




Zum Erhalt der Brandmauer verursacht Rot-Grün vorsätzlich einen Millionenschaden

Zum Erhalt der Brandmauer verursacht Rot-Grün vorsätzlich einen Millionenschaden

Im Haushaltsausschuss sollte heute die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zugunsten der Deutschen Bahn debattiert werden. Die Bahn erhält diese Bundesmittel für den Erhalt ihrer Strecken. Der Tagesordnungspunkt wurde kurzfristig abgesetzt, weil Rot-Grün befürchtete – allein in der Frage der Aufsetzung – mit der AfD-Fraktion stimmen zu müssen.

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:

„Die rot-grüne Restkoalition hat heute endgültig ihren ideologischen Offenbarungseid geleistet. Um zu verhindern, dass ihr eigener Tagesordnungspunkt zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung mit den ‚falschen‘ Stimmen überhaupt auf die Tagesordnung genommen wird – Union und FDP waren dagegen – hat Rot-Grün dessen Aufsetzung verhindert.

Rot-Grün wusste dabei genau, dass der Bahn durch die Absetzung ein Schaden in Millionenhöhe erwächst, weil die Bahn ihre Refinanzierungsstrategie an den Mittelzusagen des Bundes ausrichtet. Die rot-grünen Chefideologen nehmen diesen Schaden jedoch vorsätzlich in Kauf, um die sogenannte Brandmauer zu erhalten, nach deren Logik Mehrheiten nur ohne Beteiligung der AfD-Fraktion zustande kommen dürfen. Zu allem Überfluss nennen sie dieses Vorgehen ‚Demokratie‘.

Inhaltlich steht die AfD-Fraktion Teilen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung durchaus kritisch gegenüber, da sie viel zu intransparent gestaltet ist und die Bahn grundlegend reformiert werden müsste, anstatt die bestehenden Strukturen mit immer mehr Geld zu festigen. Bei den Grünen zeigt sich hier allerdings eine erschreckende Doppelmoral. Die Aushebelung des demokratischen Entscheidungsfindungsprozesses nimmt für sie eine höhere Priorität ein als die Vermeidung eines hohen Schadens für den deutschen Steuerzahler.

Peter Boehringer: Zum Erhalt der Brandmauer verursacht Rot-Grün vorsätzlich einen Millionenschaden – AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag




Schwere Mängel in Stellungnahme von Professoren zu Parteiverbot

Schwere Mängel in Stellungnahme von Professoren zu Parteiverbot

Berlin, 5. Dezember 2024. In der vergangenen Woche wurde über eine „Rechtswissenschaftliche Stellungnahme zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die »Alternative für Deutschland« (AfD)“ vom 27. November 2024 berichtet. Siebzehn Professoren hatten diese Stellungnahme den Vorsitzenden des Innen- sowie des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zugeleitet, um (so der erklärte Zweck) zur „Klärung der verfassungsrechtlichen Fragen zum Parteiverbotsverfahren“ beizutragen.

Diesem Zweck wird die Stellungnahme aber nicht gerecht. Zu diesem Ergebnis kommt eine juristische Kurzanalyse, welche die AfD kurzfristig in Auftrag gab. In dieser stellte Rechtsanwalt Dr. Christian Conrad (Kanzlei HÖCKER, Köln) am 29.11.2024 auf 18 Seiten mehr als ein Dutzend handwerkliche Mängel fest. So basiert die Stellungnahme der 17 Professoren zum Teil auf bloßen Spekulationen oder gerichtlich widerlegten Aussagen – auch werden juristische Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verkürzt oder gar nicht dargestellt. Dr. Conrad ordnet die Stellungnahme daher im Ergebnis als bewusst desinformierend, auf ein vorher schon feststehendes Ergebnis orientiert und als nicht wissenschaftlichen Ansprüchen genügend ein. Die von den Verfassern beschworene Gefahr einer angeblichen Manipulation werde gerade erst durch die Stellungnahme selbst herbeigeführt.

Die AfD hat die Kurzanalyse von Dr. Conrad daher gestern Abend ebenfalls den beiden Ausschussvorsitzenden zugeleitet und darum gebeten, dass diese im Sinn einer Gleichbehandlung an alle Ausschussmitglieder verteilt werden möge.

Peter Boehringer:

„Wir erwarten, dass die Ausschussvorsitzenden auch unsere Analyse verteilen werden. Nur so ist eine Gleichbehandlung, vor allem aber eine umfassende Information der Bundestagsabgeordneten zu erreichen. Denn die Analyse belegt, dass die Stellungnahme der Professoren einseitig gestaltet ist und wesentliche tatsächliche Fakten und rechtliche Vorgaben verschweigt – sie bezweckt also das Gegenteil dessen, wozu sie eigentlich gedacht sein soll und führt gerade juristische Laien in die Irre. Der Versuch der Professoren, durch die Stellungnahme den Antrag auf Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD munitionieren zu können, muss daher als gescheitert bezeichnet werden.“

Roman Reusch:

„Die AfD ist weder verfassungsfeindlich noch verfassungswidrig. Dass nun sogar aktivistisch versucht wird, Abgeordnete durch mangelhafte juristische Stellungnahmen zu beeinflussen, zeugt von der Unbegründetheit entsprechender politischer Vorstöße: Da man uns politisch nicht stellen kann, will man uns verbieten! Ein solches Vorgehen ist nicht nur antidemokratisch – immer mehr Wähler erkennen diese Manipulationen und geben uns auch daher ihre Stimme, da wir für Demokratie und Rechtsstaat einstehen.“

+ + +

2024-11-29 _ Kurzanalyse RA Dr. Christian Conrad zur Stellungnahme wg. Parteiverbot AfD vom 27.11.2024




Appell an Verfassungsschutz zu professionellem Umgang mit Daten

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD

Appell an Verfassungsschutz zu professionellem Umgang mit Daten

Berlin, 10. Dezember 2024. Im Laufe des gestrigen Montags sind Vorwürfe gegen den Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes presseöffentlich geworden. Anlass zu einem Appell auch an das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, zu den Veröffentlichungen:

„Einige Vorwürfe gegen Herrn Kramer wie etwa mangelhafte Qualifikation und extrem linke Parteilichkeit gegen die AfD sind seit Jahren bekannt. Die neuerdings verlautbarten Vorwürfe allerdings übertreffen schlimme Ahnungen – sollten sie auch nur teilweise zutreffen. Es gilt natürlich trotz der massiven Vorwürfe die Unschuldsvermutung: ein rechtsstaatliches Prinzip, das allerdings leider der Verfassungsschutz selbst umgekehrt bei der AfD regelmäßig ignoriert. So soll etwa ein langes Gegengutachten mit Entlastungsmaterial zur AfD durch Herrn Kramers Verfassungsschutzbehörde aktiv zurückgehalten worden sein, auf dass keinesfalls eine – nicht gegebene – ‘Extremismus-Schuld’ der AfD entkräftet werde. Eine ‘Obsession’ gegen die AfD steht bei Kramer ebenso im Raum wie das mutmaßliche Durchstechen von Behördeninterna an die Presse. Zudem einseitige und qualitativ ungenügende Belegsammlung; Nutzung linksextremistischer Quellen; Mitgliedschaft in einem linksextremen Verein; Ignorierung des Indemnitätsprinzips; Ignorierung der Einschätzung des eigenen Fachreferats; Recherchen zur AfD ‘von hinten her’ mit vorab feststehendem Ziel von Hochstufungen; angeblich sogar massive Einschüchterung eines Mitarbeiters.

Insbesondere der Verdacht auf ein Durchstechen klassifizierten, internen oder unfertigen Materials an die Presse ist allerdings leider auch auf Bundesebene latent vorhanden: Soweit sogenannte ‘Gutachten’ zwecks Hochstufung von AfD-Gliederungen nicht gleich illegitim oder gar illegal direkt vom Bundesamt für Verfassungsschutz veröffentlicht wurden, fanden sie sich in der Vergangenheit nach ‘versehentlichen und unerklärlichen’ Leaks gerne öffentlich auf AfD-kritischen Webseiten wieder. So geschehen etwa 2019 mit einem ‘Gutachten’ zum ‘Prüffall’ AfD.

Besonders absurd ist dies, da die AfD selbst als Beschuldigte schon öfters aktiv klagen musste, um überhaupt die Vorwürfe gegen sie selbst im Original nachlesen zu können – also Texte, die zum Teil seitens des Verfassungsschutzes ‘verloren’ wurden und danach ‘zufällig’ in elektronisch verbreitbarer und in Hochglanz druckbarer Form ganz ‘zufällig’ bei linksextremen Medien gelandet waren, wo die Vorwürfe dann sofort mit völlig einseitigem Framing – aber nicht im Volltext und ohne einordnenden Kontext veröffentlicht wurden. Das Erheben von willkürlich selektierten öffentlichen Vorwürfen gegen ‘Angeklagte’, ohne dass diesen auch nur Akteneinsicht gewährt würde, ist mittelalterliches, vorzivilisatorisches Vorgehen, einer freiheitlich-rechtsstaatlichen Grundordnung unwürdig.

Angesichts der neuen, gegen den VS vorgebrachten Vorwürfe der Verbreitung vertraulicher Informationen in Richtung Presse haben wir Sorgen vor weiteren ‘Leakings’, ggf. auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Wir appellieren darum – heute noch prophylaktisch – an das BfV und an das Bundesinnenministerium als dessen Oberbehörde, viel Sorgfalt beim Umgang mit sensiblen Daten zu üben und nicht demnächst ‘aus Versehen’ fertige oder unfertige Gutachten zur AfD in Richtung Presse zu verlieren. Sollte dieses – speziell noch vor der Bundestagswahl 2025 – dennoch erneut geschehen, wird jeder verständige, rationale Beobachter von Vorsatz ausgehen müssen.“

Peter Boehringer: Appell an Verfassungsschutz zu professionellem Umgang mit Daten