AfD muss Union zum Jagen tragen

AfD muss Union zum Jagen tragen 

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 1.12.2023: Erste Lesung Nachtragshaushalt 2023

Frau Präsidentin: Sehen wir uns die Fakten zum vorgelegten Entwurf an: Erstens: Der Haushalt ‘23 ist weiterhin rechtswidrig. Zum einen, weil die Regierung trotz des Urteils kaum Einsparungen vorgenommen hat. Zum anderen, weil auch der nun beabsichtigte dreiste Trick einer Rückwirkenden Erklärung einer Notsituation rechtlich nichts heilen kann: Eine Notsituation hatte 2023 bis zum Urteil vom 15. November niemand bemerkt; ja, der Finanzminister hatte sie selbst für beendet erklärt.

Der Entwurf ‘23 ist und bleibt somit verfassungswidrig!
Zweitens: Wir sind nun schon vier Jahre lang finanziell notregiert worden! Weder GroKo noch Ampel wollten seit 2020 „normal“ wirtschaften mit den Mitteln, die Steuerbürger mühsam erarbeiten und an den Staat abführen. Wir erleben einen politischen Notstand fehlenden Sparwillens. Sie machen weiter ungehemmt grün-ideologische CO2- und Immigrationspolitik sowie teure Kriegs-Politik im Ausland. Sie verletzen dabei nicht nur Leitplanken der Rationalität, des nationalen Interesses und der Moral, sondern auch die finanziellen Vorgaben d. Verfassung!
Drittens: Die Verschuldung ‘23 ist nun dreimal so hoch wie nach Grundgesetz zulässig. Sie selbst rechnen 71 Milliarden Euro vor. Doch selbst DIESE Zahl ist noch getrickst: Sie setzen das Urteil des Verfassungsgerichts noch immer nicht ganz um: Die Schuldenaufnahme im KTF und in anderen Sondervermögen lassen Sie weiterhin außen vor. Komplett gerechnet steht der Haushalt ‘23 bei etwa 90 Milliarden Neuverschuldung – oder etwa 350 Prozent des Zulässigen!

Zudem lassen Sie heute –30 Tage vor 2024– den Bundestag und die Bürger noch immer im Unklaren, wann und wie Deutschland einen gültigen Staatshaushalt ’24 bekommen wird.

Rufen Sie per Silvesterabend nahtlos gleich erneut eine Notsituation aus? Wie werden Sie sie DIESMAL begründen? Corona, Sturmfluten, Gaza, die Ukraine, ein plötzlicher CO2-Hitzeschock, oder unbeherrschbare Energiekrisen stehen zur Auswahl. Oder erklären Sie gleich das Grundgesetz selbst zur „unkontrollierbaren Notsituation“? Das Handelsblatt berichtet heute sogar von Ihrem „Notlage light“-Plan – es ist nur noch grotesk verfassungsfern! 

Sicher ist, dass die uns zur Abstimmung zugemutete rückwirkende Notsituation 23 in jedem Fall verfassungswidrig sein wird. Umso bedenklicher ist es, wenn nun aus der CDU Stimmen kommen, man wolle diesmal nicht dagegen klagen. Warum eigentlich, Herr Merz? Sehen Sie sich schon als Kanzler einer neuen GroKo, die dann SELBST uferlos Schulden machen will? Nach dem Motto „CDU-Schulden sind gute Schulden“?! Oder sitzen Ihnen Ihre Ministerpräsidenten Günther, Wegner, Kretschmer, Haseloff und Wüst im Nacken?! Jene Recken der einstigen Stabilitätspartei Ludwig Ehrhards, die heute ebenso gerne im finanziellen Notstand regieren wie die Ampel im Bund…
Herr Günther ist in Schleswig-Holstein ja schon vorgeprescht und hat gleich für zwei Jahre die Notsituation ausgerufen.
Und Haseloff will die Schuldenbremse sogar ganz abschaffen – in bester Gesellschaft mit SPD, Grünen und LINKEN!
Herr Merz: Ihre Aussage von Dienstag, CDU-Entscheidungen würden im Bundestag und nicht in Bundesländern getroffen, muss dringend bewiesen werden. Wir geben Ihnen die Gelegenheit dazu schon im Dezember: Stimmen Sie dann unserer erneuten Aufforderung zur Normenkontrollklage endlich zu! Es ist unser vierter Versuch seit 2021. 2024 wird es dann der fünfte und letzte sein. Warum der „letzte“? Weil wir ab 2025 hier dann die für die Klage erforderlichen 25 Prozent der Mandate selbst haben werden.

[Es gilt das gesprochene Wort]

 




Die Ampel trickst weiter – seriöse Haushaltspolitik ist weiterhin nicht in Sicht

Die Ampel trickst weiter – seriöse Haushaltspolitik ist weiterhin nicht in Sicht

Berlin, 5. Dezember 2023. Im Bundestag fand heute die öffentliche Anhörung zum vorgelegten Nachtragshaushalt 2023 statt. Kernpunkte der Debatte waren die Fragen der Verfassungskonformität des Haushalts generell, die vollständige Verbuchung der Schuldenaufnahme in Sondervermögen sowie die Frage, ob eine Notsituation, die das Aussetzen der Schuldenbremse rechtfertigt, überhaupt vorliegt.

Peter Boehringer, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, kommentiert dazu:

Die Bundesregierung setzt das Urteil aus Karlsruhe auch mit dem vorgelegten Nachtragshaushalt 2023 nicht vollständig um. Dies aus zwei Gründen.

Erstens
: Die Berechnung der tatsächlichen Nettokreditaufnahme ist unvollständig. Nur zwei Sondervermögen werden dabei berücksichtigt – zahlreiche andere fehlen und damit ein Volumen von 14,3 Milliarden Euro. Die echte Neuverschuldung liegt also mit 85 Milliarden Euro deutlich höher als die Bundesregierung zugibt. Insgesamt wird die nach Grundgesetz zulässige Nettokreditaufnahme um knapp 60 Milliarden Euro überschritten. Sparanstrengungen, die diesen Schaden in irgendeiner Weise minimieren, hat die Bundesregierung bis heute nicht unternommen.
Nach eigenen Aussagen ist die Regierung noch am Prüfen, wie und ob die Neuverschuldung weiterer Sondervermögen einzurechnen ist, doch erstens ist die Rechtslage in dieser Hinsicht nicht so kompliziert und zweitens müsste man Vorsicht walten lassen, wenn man nicht schon wieder ein verfassungsrechtliches Risiko eingehen will. Die Bundesregierung trickst also weiter. Offenbar will Finanzminister Lindner nicht mit 85 Milliarden Euro Neuverschuldung 2023 assoziiert werden, nachdem er seit 2021 bereits hunderte Milliarden Euro zu verantworten hatte.

Zweitens und noch bedeutender
ist jedoch die Frage, ob der gesamte Ansatz, eine Notsituation auszurufen, überhaupt sachgerecht ist. Hieran bestehen auch nach der Anhörung durchgreifende Zweifel. Denn faktisch hat die Bundesregierung das ganze Jahr nicht so agiert, als ob es eine unkontrollierbare Notsituation bei der Energieversorgung gäbe, sondern im Gegenteil aktiv das Energieangebot in Deutschland verknappt, etwa durch die Sanktionspolitik oder das Abschalten der Atomkraftwerke. Alles in allem regiert die Bundesregierung mit einer gewissen Dreistigkeit weiter an der Haushaltsverfassung vorbei.

 

https://afdbundestag.de/peter-boehringer-ampel-regiert-weiter-an-der-haushaltsverfassung-vorbei

 




Die Regierung einigt sich auf Steuererhöhungen und ein bisschen Verfassungsbruch

Die Regierung einigt sich auf Steuererhöhungen und ein bisschen Verfassungsbruch

Berlin, 13. Dezember 2023.  Die Haushaltskrise, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts offengelegt wurde und sich zu einer veritablen Regierungskrise zugespitzt hatte, ist formell und vorerst gelöst. Demnach will die Koalition mit einem Mix aus Steuererhöhungen, Einsparungen und dem Verkauf von Staatsvermögen weiterwirtschaften. Die Aussetzung der Schuldenbremse ist ebenfalls bereits vorgesehen.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:

„Die Ampel macht weiter. Diese Botschaft wurde heute klar kommuniziert. Die Frage ist nur, unter welchen Vorzeichen. Ganz offen will man mit der Union darüber verhandeln, einen Verfassungsbruch mit Ansage zu tolerieren, nämlich die Finanzierung der Ahrtalhilfen an der Schuldenbremse vorbei. Handlungsfähig ist diese Koalition nur noch bei einer weiteren Umgehung der Schuldenbremse – und wenn die Union zu diesem Zwecke zusichert, nicht in Karlsruhe zu klagen.

Der Notlagenbeschluss, den die Koalition für 2024 vorlegen wird, ist ein Platzhalter mit Option auf Erweiterung, falls etwa andere Länder sich aus der Ukraine-Finanzierung zurückziehen werden. Dabei zahlt Deutschland schon heute fast die Hälfte der weltweiten Ukraine-Unterstützung. Ganz offensichtlich spekuliert die Koalition darauf, dass die Union auch beim Thema Ukraine nicht nach Karlsruhe gehen wird. Doch die Verfassungswidrigkeit des geplanten Haushalts 2024 liegt noch viel tiefer. Denn die Regierung plant nicht, das Urteil aus Karlsruhe vollständig umzusetzen, da eine Anrechnung der KTF-Schulden auf die Schuldenbremse nach wie vor nicht vorgesehen ist. Im Haushalt ‘24 klafft somit ein weiteres Milliardenloch, welches von der Koalition unverfroren totgeschwiegen wird.

Der große Verlierer dieses Kompromisses ist die FDP, die einmal mehr über den Tisch gezogen wurde. Auch ihr letztes Versprechen, dass es keine Steuererhöhungen geben werde, ist nun gebrochen. Die Erhöhung der CO2-Abgaben, die Einführung einer Steuer auf Plastik, der Abbau von sogenannten Steuervergünstigungen: Das alles sind glasklare Steuererhöhungen. Letztlich ist die FDP somit die Partei, die durch vollständige Preisgabe ihrer Positionen den links-grünen Wahnsinn ermöglicht, statt ihn zu beenden. Deutschland hat ganz andere Sorgen als einen Krieg zu führen, der nicht der Unsere ist, oder einer gescheiterten Energiewende hinterherzulaufen.

Peter Boehringer: Die Regierung einigt sich auf Steuererhöhungen und ein bisschen Verfassungsbruch 




Skandal im Bundestag: SPD-Abgeordnete vergleicht AfD mit Endometriose

Skandal im Bundestag: SPD-Abgeordnete vergleicht AfD mit Endometriose

Unsanktionierter Skandal im Bundestag: SPD-Abgeordnete vergleicht AfD mit Endometriose, einer krankhaften Wucherung der Schleimhaut!

Man erlebt im Bundestag immer wieder neue Tiefpunkte des Niveaus. Die SPD-Abgeordnete Leni Breymaier unterbot in der gestrigen Sitzung nicht nur das intellektuelle Niveau des SPD-Parteitags vom Wochenende, sondern auch das eh schon immer qualitativ unterirdische Hetzniveau der BT-Altparteien gegen die AfD.

Skandal im Skandal: Die amtierende BT-Präsidentin Aydan Özoğuz (SPD) sanktionierte die unfassbare Entgleisung NICHT mit sofortigem Ordnungsruf, noch nicht einmal mit einem minimalen Hinweis auf „unparlamentarische Sprache“! Das Ganze geschah übrigens in einem TOP, der sich mit einer ANDEREN, ebenso parteiisch agierenden BT-Vize-Präsidentin beschäftigte, die eigentlich mangels Legitimation durch eine sie tragende Fraktion gar nicht mehr im Amt sein dürfte (Petra Pau von der nicht mehr existenten LINKE-Fraktion), die übrigens in derselben Debatte von einem DRITTEN BT-Vize (Wolfgang Kubicki von der FDP) demagogisch und extrem ad hominem argumentierend und letztlich pro domo in eigener Hetzsache verteidigt wurde. Hier zur Doku das Transkript der letzter Sätze von Breymaiers Rede: Breymaier (SPD), 13.12.23, 22.15 Uhr im Deutschen Bundestag [am Ende einer ohnehin schon üblen Rede]:

“ … Endometriose … Eine sehr schlimme Krankheit. Sie stiehlt viel Zeit, sie ist sehr schmerzhaft und sie ist ohne jeden Nutzen – also völlig überflüssig. Die AfD ist die Endometriose der deutschen Politik!“ [Gelächter bei den Ampelfraktionen]

[Hier ab Min 4: https://www.bundestag.de/parlamentsfernsehen?videoid=7604938#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NjA0OTM4&mod=mediathek]

=> Entmenschlichung, quasi Nazi-Sprech (Menschen als Krankheitserreger), Delegitimierung und Herabwürdigung des Parlaments und speziell einer Fraktion darin, unparlamentarische Sprache ohnehin. Man stelle sich nur vor, die AfD hätte sich auch nur annähernd so etwas erlaubt!




Energiepreis-Notsituation wegen CO2-Religion

Energiepreis-Notsituation wegen CO2-Religion

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 15.12.2023: Dritte Lesung Nachtragshaushalt 2023

Frau Präsidentin: Man muss das Wahre immer wiederholen – sagte Goethe schon vor 200 Jahren. Weil auch der Irrtum immer wieder gepredigt wird. Und darum muss man auch in der heutigen abschließenden Lesung nochmals zusammenfassen, warum der Haushalt ‘23 weiterhin schlicht verfassungswidrig ist und bleibt:

Die Regierung erklärt heute nachträglich eine Notsituation: Eine solche hatte aber 2023 bis zum Urteil vom 15. November niemand bemerkt: Sie selbst hatten sie ‘22 für beendet erklärt!

Ihre Begründungen sind dabei abwegig: Eine Energiepreis-Krise gibt es zwar leider – aber sie entzieht sich sicher NICHT der Kontrolle des Staates – ganz im Gegenteil ist Ihre unverantwortliche Energiepolitik sogar der Hauptgrund dafür!
Sie wollen hier heute ernsthaft eine Notsituation wegen hoher Energiepreise feststellen, während Sie am gleichen Tag –also heute– beschließen lassen, Energie ab dem 1. Januar über die CO2-Bepreisung massiv weiter zu verteuern! Das ist grotesk!

Und auch die 1,6 Milliarden für die Ahrtalflut 2021 begründen 2023 keine „die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigende“ und „unkontrollierbare“ Notsituation, wie es das Grundgesetz verlangt! Es gab damals nur ein völlig unkontrolliertes Flutmanagement. Malu Dreyers SPD-Management!

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Schulden im Kernhaushalt und in Sondervermögen als Einheit zu betrachten sind! Alle Schulden sind Schulden, egal wo sie aufgenommen werden. Doch nach wie vor setzen Sie diese simple Vorgabe des Gerichts nicht um: Sie behalten die in Karlsruhe kassierte Buchungsregel noch immer teilweise bei! Der Finanzminister will sich so die Voraussetzungen schaffen, die Schuldenbremse auch 2024 zu umgehen.
Die Berechnung der tatsächlichen Neuverschuldung ‘23 ist damit ebenfalls unvollständig: Nur zwei Sondervermögen werden von Ihnen berücksichtigt – zahlreiche andere fehlen und damit ein Volumen von 14,3 Milliarden. Die echte Neuverschuldung liegt mit 85 Mrd. Euro deutlich höher als Sie zugeben. Die Schulden-grenze des GG wird 2023 nun um 240% überschritten.

Sparanstrengungen haben Sie in KEINER Weise unternommen. Damit kommen Sie nicht einmal Ihrer Pflicht zur Schadenminimierung nach.

Doch schauen wir noch voraus: Sie werden nun 2024 entgegen Ihrer Show für die Medien erneut die Notsituation erklären: wahrscheinlich sogar wieder rückwirkend. Doch so genau verraten Sie das auch 14 Tage vor 2024 noch nicht.

Und schon wieder mit der Ahrtal-Begründung: Die Ahrtal-Beträge haben aber auch 2024 nicht die Dimension, die staatliche Finanzlage erheblich zu beeinträchtigen.

2024 wird das fünfte Jahr des finanziellen Notregierens sein! Das Grundgesetz wird inzwischen dauerhaft umgangen! Die Regierung bettelt sogar schon vorab bei der Union, bloß nicht zu klagen, denn sie WEISS um die Rechtswidrigkeit Ihres Tuns. Das ist vorsätzlicher Verfassungsbruch mit vollem Unrechtswissen! Wo bloß ist Herr Haldenwang, wenn der Verfassungsschutz wirklich gebraucht würde?

Zunächst aber muss nun der Haushalt ‘23 dringend in Karlsruhe überprüft werden. Darum, Herr Merz: In Ihren Entschließungsantrag haben Sie ja gestern nun fast dasselbe geschrieben wie wir vor einer Woche. Wir stimmen Ihrem Antrag darum zu. Sie können das auch: Stimmen Sie unserem Antrag – und damit einer Normenkontrollklage zu! Hier muss eine verantwortungsvolle Opposition an einem Strang ziehen.

 

[Es gilt das gesprochene Wort]