Erneute Haushalts-Notsituation? Die Ampel darf keinen Verfassungsbruch als Folge des vorherigen betreiben!

Peter Boehringer Haushaltspolitischer Sprecher

Erneute Haushalts-Notsituation? Die Ampel darf keinen Verfassungsbruch als Folge des vorherigen betreiben!

Berlin, 19. November 2023.  An diesem Wochenende wurde bekannt, dass der Bundestag die Schuldenbremse für die Jahre 2023 und 2024 aufgrund einer angeblich unkontrollierbaren krisenhaften Situation (Energiekrise) erneut auszusetzen soll. Dies forderte die SPD-Vorsitzende Saskia Esken als angebliche „Folge“ des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts.

Peter Boehringer, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, kommentiert dazu:

Die Bundesregierung schwenkt zwar nun endlich auf die einzig korrekte und eigentlich triviale Rechtssicht ein, die die AfD nicht erst seit dem Urteil des BVerfG von vorigem Mittwoch, sondern seit mehr als zwei Jahren vertritt: Die überjährig kreditfähigen sog. ‚Sondervermögen‘ und deren trickreiche Verbuchungssystematik, wegen der im Bundeshaushalt faktisch seit 2021 alle verfassungsrechtlichen Schuldenlimits ausgesetzt sind, sind verfassungswidrig! Alle Schuldenaufnahmen – egal ob im Kernhaushalt oder in den Sondervermögen, sind im Jahr ihrer Nutzung auf die Schuldenbremse anzurechnen. Leider jedoch sind die heute diskutierten Schlussfolgerungen der Regierung daraus die völlig falschen: Schon die IDEE von Frau Esken ist abwegig und verfassungskonform nicht durchführbar. Man kann nicht rückwirkend für 2023 die ‚Fortdauer‘ einer krisenhaften Situation behaupten, nachdem man regierungsseitig diese bzgl. Corona zum 31.12.2022 für beendet erklärt hatte. Speziell Finanzminister Lindner (FDP) war seit einem Jahr immer sehr ‚stolz‘ gewesen, erstmals seit 2019 dann 2023 wieder OHNE Ausrufung einer Notsituation (zuerst ‚Corona‘, dann ‚Energie‘) regiert zu haben.

Weder 2023 noch 2024 besteht eine Notsituation i.S.d. Grundgesetzes! Artikel 109 Grundgesetz erfordert zur Aussetzung der Schuldenbremse eine „Naturkatastrophe oder eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht“. Ersteres ist erkennbar nicht der Fall. Zweiteres auch nicht, denn die mit Abstand wichtigste Ursache der hohen Energiepreise ist nicht der Krieg in der Ukraine, sondern schon seit 2011 die berüchtigte „Energiewende“ weg von Kernkraft, Kohle, Öl und Gas hin zu ‚erneuerbarem Gelegenheitsstrom‘, der Unsummen verschlingt, bei ehrlicher Footprint-Rechnung keineswegs CO2-neutral ist und zu 100% durch redundante konventionelle Energieerzeugung gedoppelt sein muss, wenn Blackouts vermieden werden sollen. Solche Blackouts wären auch keineswegs ‚der Kontrolle des Staates entzogen‘: Ganz im Gegenteil wären sie sogar eine FOLGE der schlechtesten Energiepolitik der Welt – also der deutschen Regierungspolitik…

Frau Eskens Idee wäre also nicht nur wie die ganze Energiepolitik der Ampel naturwissenschaftlich abwegig, sondern wegen der völligen Ignorierung der Voraussetzungen des Artikels 109 Grundgesetz ein WEITERER Verfassungsbruch mit Ansage – ausgerechnet als Antwort auf den durch das BVerfG im Urteil von Mittwoch erkannten Verfassungsbruch bei der Buchungspraxis in den Sondervermögen. Die SPD bzw. die Regierung würde EINEN Verfassungsbruch mit einem anderen ‚heilen‘. Eine solche Regierung handelt gegen den Rechtsstaat und nebenbei noch ökonomisch unverantwortlich. Man kann hier nur hoffen, dass die FDP EINMAL aufrecht bleibt und diesen erneuten rotgrünen Widersinn gegen Recht und Markt diesmal nicht mehr mitmacht.

Durch die Ausgabenstreichung im Klimatransformationsfond steht auch keineswegs die ‚Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft auf der Kippe‘, wie linksgrüne Politiker behaupten. Zu einem großen Teil sind die betroffenen sogenannten ‚Investitionen‘ des KTF grüne Geldvernichtungsprojekte im Namen der unverantwortlichen ‚Energiewende‘. Aus unserer Sicht sind dies weitgehend Des-Investitionen – also Beiträge zur Deindustrialisierung Deutschlands, denn ‚CO2-freie Produktion‘ und auch Wasserstoff-Projekte führen zur Abwanderung ganzer Branchen bzw. sind ohne jede Not begangene technologische Sackgassen. Viele könnten zum Wohle Deutschlands ersatzlos entfallen. Andere (wie die Halbleiter-Subventionen oder der reguläre Erhalt der Bahninfrastruktur) haben nichts mit Klimathemen zu tun und hätten wegen fehlendem Veranlassungszusammenhang nie im KTF auftauchen dürfen (sog. ‚Konnexitätsprinzip‘ – ebenfalls verfassungsrechtlich zwingend).

Man kann die nun durch die Rückkehr zum Recht entstehenden Geldprobleme nicht ohne GENERELLES Umdenken bei der gesamten CO2-Thematik lösen. Das in Deutschland menschengemachte CO2 ist schon quantitativ vollkommen unbedeutend für das Weltklima – sogar nach den hoch zweifelhaften eigenen Modellen des Weltklimarats. Es liegt in zentralem Interesse Deutschlands, die CO2-Ideologie so nicht weiterzuverfolgen. Wer das wie die Ampel und auch die Union TROTZDEM weiter tut, wird ab sofort in dauerhaftem Haushaltsnotstand verharren, der sich wegen der anhaltenden Deindustrialisierung noch permanent verschlimmern wird!

Die AfD würde all diese Dinge wieder vom Kopf auf die Beine stellen. Erst wenn grundlegend andere energiepolitische Entscheidungen durch eine neue Regierung getroffen sind, kann man die Fehler der alten Regierungs-Ideologie mit Steuermitteln abfedern, da man sonst ein Subventionsfass ohne Boden bedienen würde. Man kann solche Fehlentscheidungen auf Dauer nicht mit noch so viel Schulden- oder Steuergeld kompensieren, wie ich schon bei der ersten Rede am Tag der Ausrufung des ersten Corona-Haushaltsnotstands am 25.März 2020 im Bundestag sagte; und wie die AfD das seitdem immer und immer wieder vertrat und vertritt. Ausgeglichene Haushalte sind auf Dauer nur mit sinnvoller und ideologiefreier Allgemeinpolitik / Wirtschaftspolitik / Gesundheitspolitik / Außenpolitik zu erreichen.

Fazit: Der KTF und die seit 2021 praktizierte Verbuchung von Schulden in den Sondervermögen (KTF, WSF, andere) waren seit 2021 IMMER verfassungswidrig. Das BVerfG hätte all das schon per Eilentscheid 2021 stoppen müssen – das Urteil am Mittwoch kam viel zu spät – Hunderte Milliarden Euro zu spät… Die wenigen sinnvollen Projekte des KTF (Waldfonds / Aufforstung) müssen in den regulären Haushalt umgebucht werden. Die sinnlosen klimaideologischen Projekte müssen ersatzlos gestrichen werden. Die absurde Klimaideologie (die auch NICHT durch ein Klimaurteil des BVerfG von 2021 irgendwie zwingend zu verfolgen wäre, wie es die Ampel aber leider noch immer behauptet) ist sofort aufzugeben und endlich wieder eine naturwissenschaftlich rationale und an deutschen Interessen und deutscher Versorgungssicherheit orientierte Energiepolitik mit Fokus auf Grundlast-Abdeckung durch inländische grundlastfähige Kraftwerke zu betreiben! Die DANACH noch verbleibenden sozialen Härten kann die Regierung dann im Zuge von Notstandsdiskussionen gerne auch mit der AfD verhandeln – wir werden uns als verantwortungsvolle Opposition DANN (!) diesen sozialen Debatten und ggf. Subventionen nicht verweigern.

https://afdbundestag.de/peter-boehringer-schuldenbremse-erneut-auszusetzen-waere-weiterer-verfassungsbruch-mit-ansage




Die Regierung muss zurücktreten – Union übernimmt viele AfD-Lösungsvorschläge

Die Regierung muss zurücktreten – Union übernimmt viele AfD-Lösungsvorschläge

Berlin, 21. November 2023. Die Haushaltskrise, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts offengelegt wurde, spitzt sich zu einer veritablen Regierungskrise zu. Immer mehr Presseberichte belegen, dass der Regierung die Verfassungswidrigkeit ihres Handelns von Anfang an bewusst war.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:

Wer die Verfassung mit Ansage und wider besseren Wissens bricht, ist an der Spitze des Staates untragbar. Das Haushaltsdebakel der Ampel-Regierung ist vollkommen selbstverschuldet und der damit einhergehende Vertrauensverlust irreparabel. Schon vor dem Urteil aus Karlsruhe war das Vertrauen der Bürger in die Regierung im Keller, weil sie in nahezu allen Bereichen an den wahren Problemen vorbeiregiert hat. Dass sie nun auch noch zwei Jahre an der Verfassung vorbeiregiert hat – und sich dessen jederzeit bewusst sein musste – macht ihren Rücktritt zur staatspolitisch gebotenen Konsequenz.

Die AfD hatte von Anfang an auf die Verfassungswidrigkeit der Haushaltspolitik der Ampel hingewiesen und sich dabei direkt auf die herrschende Rechtsmeinung gestützt, wie die Reden und Anträge der AfD zu den Haushaltsgesetzen der Ampeljahre belegen (Bundestagsdrucksachen 20/488, 20/2064 und 20/4575). Doch die Regierung ließ diese Bedenken durch ihre Experten vom Tisch wischen oder hat sie schlicht ignoriert. Vielmehr hat sie die Zeit bis zum Urteil genutzt, um das Land in Richtungen zu manövrieren, für die nun das Geld fehlt. Auch dieses unverantwortliche Handeln macht einen Rücktritt zwingend.

Die gegenwärtige Situation stellt den politischen, moralischen und finanziellen Bankrott der Regierung dar. Die Agenda der Ampel ist schlicht nicht bezahlbar, denn sie war in ihrem Kern von der CO2-Politik über die Energiepolitik bis zur Migrationspolitik von Anfang an ein Verarmungsprogramm. Verfassungskonform kann das Land nur noch mit einem grundlegenden Kurswechsel in all diesen Fragen regiert werden. Das hat auch die Union inzwischen erkannt – und bedient sich mit ihren Forderungen großzügig bei der AfD: unter anderem bei der Rückabwicklung des Gebäudeenergiegesetzes oder der Revision der Abschiebepraxis.

In der Regierung, allen voran der SPD, breitet sich derweil eine Bunkermentalität aus. Die SPD ist die einzige Partei, die immer noch meint, man könne durch willkürliche Umdeutungen von angeblichen Notlagensituationen weiterregieren.“

Peter Boehringer: Die Regierung muss zurücktreten – Union übernimmt viele AfD-Lösungsvorschläge




Der Neuanfang bei der Haushaltsplanung braucht eine neue Koalition

Der Neuanfang bei der Haushaltsplanung braucht eine neue Koalition

Berlin, 22. November 2023. Die Fortsetzung der Bereinigungssitzung des Haushaltsauschusses wurde abgesagt. Erforderlich hierfür waren auch die Stimmen der Opposition. Einen Zeitplan für die Verabschiedung des Haushalts 2024 sowie für einen Nachtragshaushalt 2023 gibt es noch nicht.

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, kommentiert:

„Die Durchhalteparolen der Koalition, man müsse aus staatspolitischer Verantwortung schnellstmöglich einen Haushalt 2024 verabschieden, sind nach einer Woche schon wieder Makulatur. Ganz offensichtlich ist der Ampel nun doch bewusst geworden, dass ihr das Geld ausgegangen ist und dass staatspolitische Verantwortung vor allem darin besteht, verfassungskonform zu agieren.

Der nun verhängte Stopp der Haushaltsberatungen stellt den nächsten Schritt im Niedergang der Ampelkoalition dar. Ganz offensichtlich ist die Koalition nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr handlungsfähig. Grüne und SPD hätten sogar einen womöglich verfassungswidrigen Haushalt in Kauf genommen. Die Absage der Sitzung des Haushaltsausschusses erfolgte mit den Stimmen von FDP und Opposition.

Zur Wiederherstellung verfassungskonformer Zustände in diesem Land muss nun zunächst ein Nachtragshaushalt 2023 verabschiedet werden, welcher Einsparungen für die verfassungswidrig vorgenommenen Ausgaben vorsieht. Anschließend kann ein Haushalt 2024 folgen.

Angesichts des von der Regierung Scholz verursachten Finanzdesasters ist jedoch der vorherige Rücktritt der Regierung zwingend. Ein Neuanfang bei der Haushaltsplanung braucht einen grundlegenden Kurswechsel bei der CO2-Politik, der Energiepolitik und der Migrationspolitik. Hierfür bedarf es einer neuen Koalition. Die Ideen der AfD-Fraktion sind für diesen Neuanfang ohnehin unverzichtbar.“

Peter Boehringer: Der Neuanfang bei der Haushaltsplanung braucht eine neue Koalition 

 




Ein Hauch von Weimar

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 28.11.2023: Generaldebatte zur Haushaltskrise 2023/24

Frau Präsidentin: Wir erleben historische Wochen. Die Rechts-brüche und Fehlentscheidungen von Jahren kulminieren in einer Haushaltskrise, hinter der sich eine tiefgehende Regierungs- und Vernunftkrise verbirgt.

Die Schlussfolgerungen des Kanzlers aus einem zwingenden Urteil des Verfassungsgerichts sind abwegig u. unlogisch: Die Regierung kann nicht rückwirkend für 2023 die Fortdauer einer „unkontrollierbaren Notsituation“ behaupten, nachdem sie selbst diese 2022 für beendet erklärt hatte.

Man durfte gespannt sein, ob diesmal über eine Energienotlage begründet werden würde. Oder über Kriege im Ausland?
Oder erneut aufflammendes Corona-Wüten? Die unmittelbar bevorstehende Erdüberhitzung? Oder vielleicht eine Sturmflut, wie sie vorige Woche in Schleswig-Holstein als Notstands-Begründung bereits für 2024 herhalten musste…?
gestern Abend kam nun die Auflösung: Der Krieg von Februar 2022 und sogar die Ahrtalflut von 2021 sind die Schuldigen an der Not 2023.
All das entdecken Sie direkt nach dem Urteil ganz plötzlich im November ’23 rückwirkend zum Januar?! Auf welch peinlichem Niveau sollen wir denn noch getäuscht werden?

DIESE Begründung dem Bundestag zur Abstimmung zuzumuten, wird gleich der NÄCHSTE Verfassungsbruch sein: Weder 2023 noch 2024 besteht eine Notsituation im Sinne des Artikels 115 Grundgesetz! Man heilt keinen Verfassungsbruch durch einen weiteren, Herr Bundeskanzler!

Sie haben als Kanzler in einer Ihrer ersten Amtshandlungen zusammen mit dem neuen Finanzminister Lindner den absurden Nachtragshaushalt ’21 dann 2022 beschlossen – und darin auch schon die eindeutig verfassungswidrige Buchungssystematik.

Die illegalen Kredite der Sondervermögen über viele Milliarden Euro sollten die Spardose sein zur Umsetzung der Gesellschafts-verändernden rotgrüngelben Ziele.
Die gesamte Politik der CO2-hysterischen Energievorgaben, der Masseneinwanderung, der woken Gesellschafts-Transformation, der Industriefeindlichkeit, der milliardenteuren Corona-Lockdowns, und der Waffengeschenke ins Ausland wäre ohne diese Gelder nicht denkbar gewesen. Leider hat Ihnen das Verfassungsgericht erst jetzt die finanzielle Geschäftsgrundlage entzogen: Dutzende Milliarden zu spät.

Deutschland wird nun schon seit VIER Jahren finanziell notregiert. Es weht ein Hauch von Weimar: Dort wurde ab 1930 notregiert – meist gestützt auf Notverordnungen. Seit 2020 werden von GroKo und Ampel nun durchgängig „Notsituationen“ erklärt! Die Schuldenbremse wird so geschreddert – das Grundgesetz anhaltend umgangen!    

Die Grünen-Chefin Lang fordert sogar schon die dauerhafte Aussetzung der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse über einen permanenten Notstand: Zitat: „Wir werden auch für die nächsten Jahre die Aussetzung diskutieren müssen, das ist die Debatte, die jetzt ansteht.“

Die Ampel steht vor dem politischen, moralischen und finanziellen Bankrott! Verfassungskonform kann das Land nur noch mit einem grundlegenden Kurswechsel regiert werden.
Die selbsternannte demokratische Mitte hat mit mindestens drei Haushalten an der Verfassung vorbeiregiert!
Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn bräuchte? 

Man kann sich nicht dauerhaft aus einer Krise drucken. Man kann die jahrzehntealten Lebenslügen der Politik aller Altparteien nicht dauerhaft mit Schulden- oder Steuergeld kompensieren, wie ich es hier im Bundestag schon am Tag der Ausrufung der ersten Notlage im März 2020 sagte.

Herr Scholz: Ihre von Anfang an ungedeckten, vorsätzlich illegal ausgestellten Schecks haben die deutsche Misere sogar verschlimmert. Wäre dieses Geld nicht ausgegeben worden, stünde Deutschland heute nicht nur finanziell, sondern umfassend besser da!     

Und sie alle haben seit Kohl´schen Scheckbuch-Zeiten mitgemacht!

Die AfD ist bereit, den Schutt wegzuräumen. Aber erst dann, wenn Sie die Fehlentscheidungen einräumen und den Weg für einen Neuanfang freimachen: für eine endlich wieder rational-national geführte Regierung!

Dann besteht trotz der horrenden Schäden durch seit acht Jahren aufgegebene Grenzen und durch Billionen an zinstragender Verschuldung, die noch Haushalte bis 2070 belasten wird, die Chance auf eine Rettung Deutschlands.
Doch zunächst braucht es Ihren Abgang als läuternde Katharsis, die ja in der klassischen Tragödie die Voraussetzung zur Heilung ist.

[Es gilt das gesprochene Wort]

 

 




JF-Interview: Boehringer zu bemerkenswerten Haushaltsfragen

JF-Interview Boehringer zu bemerkenswerten Haushaltsfragen

Wo würde die AfD sparen, Herr Boehringer?  Interview 30. November 2023, JF/Henning Hoffgaard

Wie die Partei die neue Haushaltskrise beurteilt, wieso sie die Bundesregierung derzeit nicht verklagen kann und wo sie sparen würde, wenn sie könnte – AfD-Haushaltsexperte PeterBoehringer steht der JF Rede und Antwort.
https://jungefreiheit.de/debatte/interview/2023/wo-wuerde-die-afd-sparen-herr-boehringer

Herr Boehringer, Bundeskanzler Olaf Scholz hat am Dienstag eine umfangreiche Regierungserklärung zur Haushaltskrise abgegeben. Was haben Sie davon mitgenommen?
Peter Boehringer: Eigentlich hat Olaf Scholz nur höchst redundant permanent wiederholt, wie „überraschend, unerwartet und neu“ die vom Bundesverfassungsgericht am 15. November per Urteil verkündete Rechtslage bei der Verschuldung in Sondervermögen sei. Das ist aber alles abwegig. Das Urteil war absolut erwartbar, die Rechtsauslegung auch nicht neu und eigentlich trivial: Natürlich müssen Verschuldungen in Sondervermögen auf die Schuldenbremse nach Art 109 und 115 GG angerechnet werden – auch „Nebenhaushalte“ sind Teil des Gesamthaushalts. Und natürlich muss die Verbuchung auch Jahres-gerecht staatfinden im Jahre der Schuldenaufnahme. Eine Rücklagenbildung auf Vorrat ist selbstredend verfassungswidrig und wider alle kameralistischen Haushalts-Prinzipien. Auch der dritte im Urteil monierte Punk war ebenso klar: Man kann nicht im Kalenderjahr 2022 NACHTRÄGLICH 60 Milliarden Euro an zufällig noch „freier“, nicht benötigter Verschuldung von 2021 per Nachtrags-Haushalt 2021 „abräumen“ und als Spardose für rotgrüngelbe Regierungsprojekte horten. Und selbstredend kann man das auch nicht mit CORONA-Geldern tun, wenn man damit grüne „Klima“-Projekte finanzieren will – das widerspricht eindeutig dem Konnexitätsprinzip, das ebenfalls per unbestreitbarer Auslegung aus dem Grundgesetz ableitbar ist.
Zum Glück wurde das Staatsschauspiel des Kanzlers durchschaut: Er wurde mehrfach fraktionsübergreifend ausgelacht, was bei einer Regierungserklärung eigentlich die Höchststrafe für einen Kanzler ist. Er hat allerdings auch einiges dazu beigetragen, indem er seine sattsam bekannten Wohlfühl-Phrasen ständig wiederholt hat: „Wir müssen zusammenhalten“ oder sogar „uns unterhaken“! Eigentlich fehlte zum Volkskammer-Niveau nur noch „Ich liebe doch alle“.

Wird die AfD-Fraktion gegen den nun angekündigten Nachtragshaushalt der Bundesregierung klagen?
Boehringer: Da sich das Urteil aus mehreren der o.g. Gründe nicht nur auf den formell für nichtig erklärten Teilhaushalt 2021 bezieht, sondern viel umfassendere und allgemeinere Konsequenzen birgt, würden wir das natürlich sehr gerne tun – so wie wir schon seit 2021 immer wieder sog. „Normenkontrollklagen“ zur Buchungspraxis aller Haushalte seitdem angeregt hatten und natürlich auch geführt hätten. Leider sind die Fragen die sich hier stellen, mangels persönlicher Betroffenheit weder Einzelpersonen per „Verfassungsbeschwerde“ noch Fraktionen über „Organklagen“ zugänglich, da unsere Fraktion auch nicht in ihren Rechten als Organ betroffen ist. Auch nicht der Bundestag als Ganzes, für den wir sonst in Prozessstandschaft klagen könnten. Es bleibt darum nur das Instrument der sog. „abstrakten Normenkontrollklage“ nach Art. 93 GG i.V.m. § 13 BVerfGG. Letzteres regelt leider, dass man hierfür ein VIERTEL der Mandate des Deutschen Bundestags benötigt. Das wir erst 2025 dann haben werden – 2021 hat uns der Wähler die 25 Prozent leider noch nicht gegeben. Das war auch der Grund, warum wir schon 2021 die so wichtige Klage gegen den Haushalt 2021 zwar anregen konnten (und das auch lange vor der Union getan haben) – am Ende aber und nach langem Zögern und erst NACH Ablehnung unseres entsprechenden Antrags auf Normenkontrollklage nur die CDU-CSU-Fraktion mit eben diesem Instrument und auch mit genau unserem Inhalt klagen konnte. Ich kann nur an die Wähler appellieren, uns 2025 endlich diese 25% im Bundestag zu schenken – dann werden wir einige besonders irre bzw. illegale Projekte auch juristisch stoppen können. Der Großteil der Oppositionsarbeit muss allerdings auch weiterhin im Bundestag stattfinden – hier wären 30% und mehr sehr wichtig.

Das Urteil des Verfassungsgerichts zum Klimafonds gilt als einschneidend für die Haushaltspolitik Deutschlands. Wie überrascht waren Sie von der klaren Entscheidung aus Karlsruhe?
Boehringer: Wie in der ersten Frage ja bereits gesagt: Inhaltlich und rechtlich in keiner Weise überrascht. Es war ein ZWINGENDES Urteil. Leider waren aber sogar zwingende Urteile in Karlsruhe in den letzten Jahren nicht immer zu bekommen. Darum sind wir positiv angetan – auch über das recht umfassende Urteil, das wie dargestellt weit über den offenkundig verfassungswidrigen Haushalt 2021 hinausging. M.W. war es eines der letzten Urteile der Richterin König, die hier am Ende ihrer fast zwölfjähriger Amtszeit noch ein Ausrufezeichen gesetzt hat. Es ist durchaus eines der folgenreichsten Urteile der vergangenen Jahre. Leider hat zu den illegalen Zuständen an deutschen Grenzen seit 2015 kein Verfassungsrichter den Mut zu einem vergleichbar klaren Urteil gefunden.

Nicht nur der Bund steckt nun in der Klemme, auch viele Bundesländer haben Gelder mit Buchungstricks in kommende Haushaltsjahre übertragen. Erwarten Sie eine Kettenreaktion?

Boehringer: In der Tat stellt die nun auch höchstrichterlich geklärten Rechtslage in vielen Bundesländern Sondervermögen bzw. signifikante Sonderschulden in Frage. Darum haben sich nicht nur rotgrüngelbe Ministerpräsidenten sofort entsetzt gezeigt, sondern auch in mindestens fünf Unions-Ländern gibt es helle Aufregung. In Schleswig-Holstein hat die CDU-geführte Regierung SOFORT nach dem Urteil die haushalterische Notsituation sogar schon für 2024 erklärt, um ihren Schulden-Haushalt irgendwie verfassungskonform zu bekommen. Begründet übrigens mit einer ganz plötzlich entdeckten „Ostsee-Sturmflut“, die eigentlich schon fast vergessen war. Das war wohl auch das „Vorbild“ für die Ampel im Bund, die nun wenige Tage später die erneute „Haushaltsnotsituation“ gem. Art 115(2) GG u.a. mit der Ahrtalflut von 2021 (!) begründete… Zudem mit den Folgen des Ukraine-Kriegs, der ja schon vor fast zwei Jahren begonnen hatte und natürlich ebenfalls keine aktuelle, plötzliche und unvorhersehbare Notlage für das Deutschland von 2023/24 begründet. Wir sind 2023 nun im vierten Jahr der angeblichen Haushalts-„Notsituation“, weswegen ich im Bundestag von einer permanenten Umgehung des Grundgesetzes und von inzwischen dauerhaftem Verfassungsbruch sprach. Die Grünen, die SPD und inzwischen auch Teile der Union wollen den finanziellen Notstand bereits dauerhaft ausrufen und/oder die Schuldenbremse ganz aus dem GG streichen. Wie die Debatte ausgeht, wird sich schon sehr schnell beim Haushalt 2024 zeigen – spätestens dann in den Folgejahren, falls Merz seine Ministerpräsidenten nochmals zurückhalten kann. Mit einer KLAGE der Union gegen die ganz eindeutig rechtswidrig ausgerufene Notsituation 2023 rechne ich leider nicht. Hier stehen Merz seine Wüsts, Haseloffs, Kretschmers und Günthers im Weg.

Klar ist: Der Bundesregierung – egal, wer sie stellt – fehlen in den kommenden Jahren Milliardenbeträge, die Spielräume für Investitionen werden kleiner. Steht die AfD zur Schuldenbremse?
Boehringer: Wir stehen zu ihr. Es gibt im Haushalt noch eine Menge Einsparmöglichkeiten – und am Ende ist das Prinzip ausgeglichener Haushalte nicht nur ein triviales ökonomisches Grundprinzip jedes Wirtschaftssubjekts, sondern schon seit 1850 in allen preußisch-deutschen Verfassungen kodifiziert. Allerdings muss man dazu die heutige Regierungspolitik radikal ändern. Die gesamte Politik der CO2-hysterischen Energievorgaben, der Masseneinwanderung, der woken Gesellschafts-Transformation, der „Entwicklungshilfe“ ohne jedes deutsche Interesse, der Industriefeindlichkeit, der milliardenteuren Corona-Lockdowns und der Waffengeschenke ins Ausland muss beendet werden. Man kann sich nicht über Schulden permanent reich drucken. Das ist auch ein ökonomischer Imperativ – nicht nur ein rechtlicher.

Welche drei Haushaltstitel würde ein Finanzminister Boehringer als erstes streichen?
Boehringer: Zunächst die meisten Titel im sog. „Klima- und Transformationsfonds“. Darunter auch die Subventionen für Wärmepumpen, die sofort obsolet wären, wenn ohne jeden Schaden fürs „Klima“ das zugrundeliegende Habeck´sche „Gebäudeenergiegesetz“ gestrichen würde. Dieses würde im allerbesten Fall (vermutlich nicht einmal das) eine Menge an CO2 einsparen, die China an einem TAG emittiert. Zu volkswirtschaftlichen Kosten für Deutschland, die über die Billionengrenze gehen! Man kann die Lebenslügen der Politik aller Altparteien und damit die auf der CO2-Lüge beruhenden grünen „Klima- und Transformationsprojekte“ nicht dauerhaft mit Schulden- oder Steuergeld kompensieren. Zweitens wären sofort alle Waffenlieferungen ins Ausland einzustellen. Formell ist auch der Ukraine-Krieg keinesfalls unser Krieg. Es existiert keinerlei EU- oder NATO-Verpflichtung – und er wird auch nicht mit noch mehr Geld „gewinnbar“ sein. Bis 2022 hat Deutschland gemäß unbestrittener Übereinkunft praktisch NIE Waffen in Krisen- oder gar Kriegsgebiete geliefert! Das war Konsens zwischen allen Parteien seit den 1950ern – 2021 haben sogar die Grünen das noch plakatiert!

Wahlwerbung Analena Baerbock

Keine Waffen und Rüstungsgüter in Kriegsgebiete…

Durchgehalten über Jahrzehnte des Kalten Kriegs hindurch sogar während Zeiten von x Stellvertreterkriegen der damaligen UdSSR. Warum sich im Februar 2022 alles geändert haben sollte, erschließt sich mir (obschon Kommunistenfresser seit den 1980ern) nicht. Wer ernsthaft glaubt, wenn wir „den Russen“ nicht am Dnjepr oder im Donbass stoppen, dann werde der morgen am Rhein und übermorgen in Portugal stehen, der argumentiert aus den 1980ern heraus, wenn nicht noch weiter zurück. Und drittens würde wir ganz sicher auch keine Corona-Zahlungen mehr leisten: Sogar im aktuellen Haushalt stehen noch irre Titel wie etwa eine halbe Milliarde für „die Vorhaltung von Produktionskapazitäten zur Impfstoffproduktion von etwaigen [!] Pandemien“! Oder Forschungsgelder für hoch gefährliche mRNA-Impfstoffe.