
Die Impfpflicht widerspricht dem Geist der Freiheit
1. Die Impfpflicht ist unverhältnismäßig, weil der Schutz der Allgemeinheit mit den derzeitigen Impfstoffen nicht erreicht werden kann.
2. Die Impfpflicht ist ungeeignet, da die Impfstoffe in ihrer zeitlichen Wirksamkeit stark eingeschränkt sind.
3. Die Impfplicht verfehlt ihr Ziel, weil auch Geimpfte das Virus übertragen, sich anstecken und sogar erkranken können.
4. Die Impfpflicht verengt die Debatte zur Pandemiebekämpfung auf die Impfungen, während andere Möglichkeiten nicht ausreichend berücksichtigt werden.
5. Die Folgen einer Impfpflicht sind nicht absehbar, da mögliche Langzeitnebenwirkungen der Impfungen nicht ausreichend erforscht sind.
6. Die Impfpflicht ist nicht erforderlich, da die Belegung der Intensivbetten seit Wochen deutlich unter dem Durchschnitt der letzten zwei Jahre liegt.
7. Die Impfpflicht ist gerade bei Kindern und Jugendlichen nicht notwendig, da sie ein sehr geringes Risiko haben, an COVID-19 zu erkranken.
8. Die Impfpflicht steht unserem Menschenbild des selbstbestimmten Staatsbürgers entgegen, der mündige Entscheidungen für sich und die Gesellschaft trifft.
9. Die Impfpflicht verstößt gegen die Menschenwürde, weil sie weder geeignet noch verhältnismäßig noch notwendig ist.
10. Die Impfpflicht widerspricht dem Geist der Freiheit.

Nur die AfD denkt an das Risiko des deutschen Steuerbürgers
Rede Peter Boehringer im Bundestag, 17.3.2022 zum Ansinnen von Griechenland, vorzeitig Kredite an den IWF zurückzuzahlen (3 Min)
Griechenland will Teile seiner Verbindlichkeiten bei der sogenannten „Greek Loan Facility“ ablösen. Diesem Ansinnen stimmen wir ZU, weil dadurch der deutsche Steuerzahler zu immerhin 1,5 Milliarden Euro aus dem Ausfallrisiko seiner bilateralen Kredite von 2010 an diesen damals ebenso wie heute riskanten Schuldner kommt.
Griechenland will allerdings auch ERNEUT Kredite des IWF ablösen. Am IWF ist Deutschland jedoch NICHT mit knapp 30%, sondern nur mit gut 5% beteiligt. HIER sollte Deutschland darum NICHT auf Griechenlands parallele Tilgungspflicht der EFSF- und ESM-Kredite verzichten.
Generell muss man ohnehin die SINNHAFTIGKEIT der geplanten Ablösung von IWF-Krediten hinterfragen, denn Griechenland kann sich derzeit zu etwa 1,5 Prozent refinanzieren, was zwar für einen solchen Schuldner noch immer SPOTTBILLIG ist und NUR durch die faktisch bestehende EU-Gemeinschaftshaftung und damit nur durch deutsche Bonität überhaupt möglich ist …
… doch selbst diese lächerlichen 1,5 Prozent liegen noch ÜBER dem Zinssatz der IWF-Kredite von EINEM Prozent.
HIER macht eine Umschuldung eigentlich keinen Sinn! Sehr wohl aber würde sie Sinn machen bei der Ablösung der etwas HÖHER verzinsten Kredite von ESM und EFSF, was aber seltsamerweise gerade NICHT geplant ist…
Man muss hier daran erinnern, WARUM eigentlich 2010/12 die Euro-Rettungs-Institutionen geschaffen worden waren:
Angeblich war Griechenland damals „nicht mehr kapitalmarktfähig“.
Das war jedoch ökonomisch einfach FALSCH: JEDES Land ist IMMER kapitalmarktfähig. Es ist lediglich eine Frage des Zinssatzes.
Griechenland WOLLTE damals aber keine 8 Prozent Zins zahlen – also verlangten die EU-Finanzminister und der IWF nur 1 bis 3 Prozent; retteten so Griechenland, damit wieder mal den Euro; und vor allem ihre eigenen Jobs.
Griechenland HAT inzwischen dank EZB und EU-Transfergemeinschaft zu Deutschlands Lasten EINDEUTIG wieder „Zugang zum Kapitalmarkt“ – sogar zu TRAUMkonditionen von aktuell etwa 1,5 Prozent Jahreszins!
Griechenland wäre somit über den ganz REGULÄREN Kapitalmarkt in der Lage, BEIDES zu leisten: Rückzahlung der IWF-Tranche wie gewünscht…
…UND parallele Rückzahlung an EFSF und ESM. Deutschland würde damit auf einen Schlag viele Milliarden Euro toxischer Kredite los.
DIESES Vorgehen würde die AfD selbstredend mittragen.
Ein Verzicht durch ESM und EFSF läuft dagegen deutschen Interessen ZUWIDER, da UNSER vorrangiges Ziel in der Reduktion des Kreditrisikos der STEUERZAHLER liegen muss.
Die AfD DENKT an dieses Risiko des deutschen Steuerzahlers. Wir können darum einem ERNEUTEN Verzicht auf unsere Tilgungsrechte nicht zustimmen.
Durch die Wiederholung würde zudem der Eindruck entstehen, dass ESM und EFSF gar keine ernstzunehmende Gläubiger sind, sondern als Umverteilungsvehikel innerhalb der Eurozone bereitstehen.
Und vielleicht ist dies ja MEHR als nur ein Eindruck. Vielleicht ist es einfach nur dauerhafte EUropäische Realität. Wie immer auf deutsche Kosten.
Es gilt das gesprochene Wort

AfD-Fraktion fordert Plenardebatte zu Rüstungsfinanzierung über die EU-Friedensfazilität
Heute um 8.30 Uhr fand eine Sondersitzung des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag statt. Dabei ging es um 265 Millionen Euro, die die Bundesregierung in einem Umweg über die sogenannte EU-Friedensfazilität für Waffenlieferungen an die Ukraine aufbringen will.
Der Berichterstatter der AfD-Fraktion für den Verteidigungshaushalt, Michael Espendiller, kommentiert dies wie folgt:
„Die AfD-Fraktion verteidigt die jahrzehntelang in Deutschland selbstverständliche Sichtweise, wonach Waffenlieferungen in Kriegs- und Krisengebiete abzulehnen sind. Waffenlieferungen – ob direkt oder ihre Finanzierung – stellen eine Entscheidung von erheblicher Tragweite dar. Diese Entscheidung darf nicht von der Regierung, sondern muss vom Deutschen Bundestag getroffen werden.“
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Peter Boehringer, ergänzt:
„Die Außen- und Sicherheitspolitik ist nicht vergemeinschaftet. Die gemeinschaftliche Finanzierung von Waffenlieferungen über die Europäische Friedensfazilität widerspricht jedoch diesem Prinzip und verwässert die Eigenverantwortlichkeit der Mitgliedstaaten in ihrer Entscheidung für oder gegen Waffenlieferungen. Vor diesem Hintergrund erscheint die Konstruktion der Europäischen Friedensfazilität als insgesamt fragwürdig. Wir fordern daher eine Debatte im Deutschen Bundestag.“