AfD-Fraktion klagt gegen EU-Verschuldung Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht

AfD-Fraktion klagt gegen EU-Verschuldung und reicht Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht ein

Der Deutsche Bundestag wird heute voraussichtlich das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG) verabschieden, welches unter anderem vorsieht, der EU eine Kreditermächtigung von über 800 Milliarden Euro zu gewähren.

Hiergegen wird die AfD-Fraktion Organklage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Sie tut dies in Prozessstandschaft für den Deutschen Bundestag gemäß § 64 BVerfGG. Antragsgegner sind Bundesregierung und Bundestag, die ihre Integrationsverantwortung mit Zustimmung zum Eigenmittelbeschluss (EU 2020/2053) nach Ansicht der AfD-Fraktion offensichtlich verletzt haben.

Weiterhin versucht die AfD-Fraktion per einstweiliger Anordnung zu erwirken, dass der Bundespräsident das Ratifizierungsgesetz nicht ausfertigen darf, solange in der Frage der Verfassungskonformität des Eigenmittelbeschlusses keine Rechtsklarheit besteht.

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, erläutert das juristische Vorgehen:

„Die AfD-Fraktion wird unmittelbar nach der Verabschiedung des Eigenmittelbeschlusses eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Dies ist angesichts der offensichtlichen Vertragsverletzung durch den Eigenmittelbeschluss geboten. Es ist sogar Gefahr im Verzug, denn bis das Hauptsacheverfahren entschieden sein kann, wäre das Geld bereits ausgegeben. Daher ist der Antrag auf einstweilige Anordnung zwingend. Es geht beim Programm ‚Next Generation EU‘ um nichts weniger als um die Schaffung der Transfer- und Fiskalunion. Seit Jahrzehnten wurde von deutschen Regierungsverantwortlichen beteuert, dass diese Transferunion niemals kommen würde. Nun kommt sie doch. Die AfD-Fraktion hält diesen Vorgang für verfassungswidrig.“

Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Albrecht Glaser, stellt die Rechtsposition der AfD-Fraktion wie folgt dar:

„Die geplante Kreditaufnahme der EU im Umfang von über 800 Milliarden Euro ist mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar. Sie verstößt gegen Artikel 311 AEUV – einem Artikel der EU-Verträge, der ausdrücklich eine Schuldenaufnahme zur Haushaltsfinanzierung verbietet. Besonders problematisch ist die mit den EU-Anleihen verbundene Gemeinschaftshaftung. Um die Tilgung der EU-Darlehen zu finanzieren, sollen in Zukunft alle EU-Staaten erhöhte Umlagen zahlen. Für den Fall, dass einzelne Staaten ihren Pflichten nicht nachkommen, was bei der Schuldenlast vieler Staaten naheliegt, kann die EU ausfallende Umlagen bei den anderen Staaten – etwa Deutschland – ersatzweise einfordern. Eine solche Regelung verstößt daher offensichtlich gegen Artikel 125 AEUV, der eine wechselseitige Haftung der EU-Staaten untereinander untersagt. Beide Regeln des EU-Rechts, die hier gebrochen werden, sind maßgeblich dafür, dass seinerzeit die heutigen EU-Verträge zustande gekommen sind.“

Prozessvertreter der AfD-Fraktion in diesem Verfahren ist Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider.




Präsident Steinmeier: Unterzeichnen Sie das nicht!

Präsident Steinmeier: Unterzeichnen Sie das nicht!

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 25.3.2021: Debatte zum Gesetzentwurf „EU-Eigenmittelbeschluss / EU-Verschuldung“, 2. Lesung (5 Min)

Der vorliegende Gesetzentwurf ist im negativen Sinn historisch. Er markiert den letzten Schritt in die illegale EU-FISKALUNION, was alle gegenteiligen Versprechen seit den 1990er Jahren bricht. Es gab und gibt keine Rechtsgrundlage für diese EU-Verschuldung, auch noch in EXTREMER Höhe.

Der EU ist gemäß ihren Verträgen eine Kreditfinanzierung ihrer Ausgaben GRUNDSÄTZLICH verboten.

Eine WEITERE GESCHÄFTSGRUNDLAGE des Euro war seit Maastricht 1992:

Niemals eine Haftungsgemeinschaft!“. Nun bekommen wir diese sogar fast UNBEGRENZT:

Bei einer Schuldenaufnahme i.H.v. ehrlich gerechnet über 800 Milliarden Euro mit Tilgung bis 2058 ist die Behauptung „ist doch begrenzt“ ein schlechter WITZ – und ein Dammbruch!

Wenn dieser Damm EINMAL gebrochen ist, dann wird Brüssel immer WIEDER RIESIGE „begrenzte Einzel“-Summen zu Lasten deutscher Bonität aufnehmen und sie großzügig umverteilen!

Die „No Bailout“-Regel des Artikels 125 AEUV hat Verfassungsrang! Doch sie wird ignoriert. Die europäische Finanzverfassung wird in eine illegale Schulden- und Transferunion umgebaut!

Next Generation EU“ müsste man mit „EU-Schulden für die nächste Generation“ übersetzen.

Dabei sagte das Verfassungsgericht schon 2012 sinngemäß:
Der Bundestag DARF keinen Mechanismen zustimmen, die auf eine Haftungsübernahme für die Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen. Doch Minister Scholz, eben hier auch Staatsminister Roth, tun dies mit dem entwaffnend lapidaren und doch verfassungsrechtlich hoch bedenklichen Satz ab:

Es ist der Weg in die Fiskalunion – und es ist ein guter Weg“. Legal – illegal – völlig egal. Die rechtsvergessenen 68er-Straßenparolen werden heute ganz Oben im Ministerium in Marmor gemeißelt.

Es ist bei 800 Milliarden Euro absurd, wenn die Regierung ernsthaft behauptet, die Haushaltshoheit künftiger Deutscher Bundestage sei durch solch einen Eigenmittelbeschluss NICHT tangiert. Und diese Hoheit ist gemäß Verfassungsgericht ein UNVERÄUßERLICHER Kernbestand unserer nationalen Souveränität.

Es geht hier nicht um Corona. Es geht um eine Veränderung des CHARAKTERS der EU hin zu einem hoch budgetierten Staat.

Ein GROSSTEIL der Wiederaufbau-Gelder wird für völlig ANDERE Zwecke als Corona-Folgen eingesetzt. Und das ist keinerlei GEHEIMNIS:

Bei der Anhörung am Montag wurde von Sachverständigen ganz offen ZUGEGEBEN, dass man mit dem Geld praktisch ALLES machen kann:

Die Zweckbindung der Ausgaben an Corona-Folgen sei „in keiner Weise gewährleistet“, was aber bei einem Notfallprogramm gemäß Art 122 AEUV ZWINGEND wäre, Herr Roth:

Wir sprechen von einem [Corona-] „Wiederaufbau“-Programm!

Von CO2-Mondprojekten bis zur Schuldentilgung Italiens mit Corona-Geldern gab es wildeste Ideen.

Und die BUNDESREGIERUNG stimmt solchen Ideen auch noch ZU. Kein Wunder, denn es ist ganz offen erkennbar, dass auch Deutschland SELBST die Corona-Kredite zu über 80% für NICHT-Corona-Zwecke einsetzen will und wird!
Man wahrt nicht einmal mehr den ANSCHEIN einer Zweckbindung!

Die 800 Milliarden sind längst überall in EUropa VERPLANT in den Haushalten!

Kontrollmechanismen: Fehlanzeige! In der Anhörung machte sich die Grüne Sachverständige geradezu LUSTIG über die Forderung nach nationaler Kontrolle der EU-Kreditverwendung. Von den Geldgeschenken fließen übrigens nur 28 Milliarden an Deutschland zurück, obwohl wir das VIERFACHE davon bezahlen und das 30-Fache behaften. Es ist alles absurd.

Der vorliegende Eigenmittelbeschluss führt uns in einen illegalen Zustand eines EU-STAATS mit eigenem Megabudget! Hier wird der Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen!

Nur STAATEN dürfen Schulden aufnehmen, weil nur STAATEN sie aus künftigem Steueraufkommen auch wieder zurückzahlen können.   
Die EU IST aber nach höchster Rechtsprechung KEIN Staat! Und sie darf gemäß Lissabon-Urteil ohne Volksabstimmung über eine Aufgabe der deutschen Staatlichkeit auch NIEMALS einer werden!

All das ist keine Lappalie, sondern die Preisgabe der Selbstgestaltungsfähigkeit Deutschlands als demokratischer Verfassungsstaat.

Wir werden SOFORT nach Verabschiedung des Gesetzes Verfassungsklage einreichen.

Ich fordere den Bundespräsidenten auf, dieses Gesetz nicht zu unterzeichnen!

[Es gilt das gesprochene Wort]




Bundesverfassungsgericht stoppt vorerst die Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses

Boehringer / Glaser: Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses vorerst gestoppt – AfD-Fraktion begrüßt den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts angeordnet, dass das Gesetz über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht durch den Bundespräsidenten ausgefertigt werden darf (Hängebeschluss).

Peter Boehringer und Albrecht Glaser, Koordinatoren für die diesbezügliche Organklage der AfD-Bundestagsfraktion, kommentieren wie folgt:

„Wir begrüßen den heutigen Beschluss des BVerfG ausdrücklich. Er war angesichts der materiellen und grundsätzlichen Bedeutung des Themas sowie der in Aussicht gestellten Klagen richtig und wichtig. Das Verfassungsgericht hat damit – wie von uns gestern im Deutschen Bundestag gefordert – verhindert, dass der Bundespräsident den rechtlich hochbedenklichen und materiell folgenreichen Eigenmittelbeschluss ratifizieren kann und vor Einreichung der Klagen irreversible Fakten für Deutschland schaffen kann. Die AfD-Fraktion stellt dennoch wie geplant einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in Karlsruhe. Prozessvertreter ist der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider.“




AfD-Organklage gegen EU-Verschuldungs-Ermächtigung

AfD-Organklage gegen EU-Verschuldungs-Ermächtigung

Mit Verspätung hiermit nachgereicht die Dokumentation der Abgabe der Organklage der AfD-Bundestags-Fraktion beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Auf 200 Seiten Klageschrift begründen wir ggü. dem Verfassungsgericht, warum ich schon am 25. März in der Debatte um das zugehörige „Eigenmittel-Ratifizierungsgesetz“ (neue, u.E. verfassungswidrige Verschuldungs-Kapazität der EU für das angebliche „Corona-Programm“ der EU über 800 Milliarden Euro) Bundespräsident Steinmeier auffordern musste, dieses für Deutschland fatale Gesetz nicht zu unterzeichnen (Mehr … https://www.pboehringer.de/praesident-steinmeier-unterzeichnen-sie-das-nicht/). Keinesfalls vor den Entscheiden des Gerichts über Einstweilige Anordnungsanträge gegen das Gesetz, die beide Klägergruppen („Bündnis Bürgerwille“ sowie die AfD-Bundestagsfraktion) zusammen mit den Klagen wegen Gefahr im Verzug eingereicht hatten – aber eigentlich sogar nicht vor der Entscheidung in der Hauptsache: Neben der u.E. verfassungswidrigen und qualitativ wegen u.a. Art 125 AEUV und Art 311 AEUV bislang undenkbaren EU-Verschuldung über Gemeinschaftsanleihen besteht diese „Gefahr im Verzug“ natürlich darin, dass die 800 Milliarden Euro innerhalb von nur drei Jahren fast unabhängig von Corona-Folgen (und damit unter Bruch des sog. „Konnexitätsprinzips“) vor allem an Euro-Südstaaten verteilt und zu über 50% sogar verschenkt werden!

Ich danke den Fraktionskollegen Albrecht Glaser sowie dem Justiziariat der AfD-Fraktion unter Stephan Brandner für die sehr intensive Unterstützung der von unserem Prozessvertreter Prof. Karl Albrecht Schachtschneider verfassten Klageschrift.

 




Irre: Wenn Rom und Athen bald Geld bei uns abbuchen

Irre: Wenn Rom und Athen bald Geld bei uns abbuchen

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 15.4.2021 (9 Uhr): Debatte zum Bundeshaushalt ‘21 (Nachtrag) über 60 Mrd. Euro und zur anhaltenden Corona-„Notsituation“ gem. Art 115(2)/6 GG: Erste Lesung, Auftaktrede nach Einbringung FM Olaf Scholz (7 Min)

Nun stehen wir also zum VIERTEN Mal in gut zwölf Monaten hier für eine Haushaltseinbringung. Und ERNEUT werden alle etablierten Maßstäbe der Haushaltsführung gesprengt:

Per 2021 nun 240 Milliarden Euro Schulden in nur EINEM Haushaltsjahr. 44 Prozent Kreditfinanzierungsquote des Haushalts. Das sind historische, bislang VÖLLIG undenkbare Dimensionen!   

Warum? Angeblich „NUR“ wegen Corona. Wir respektieren alle die Sorge der Menschen vor einer real existierenden Infektionskrankheit – vor allem bei den Risikogruppen. Trotzdem sind die objektiven Fakten folgende:

Die Regierung erhält den epidemiologischen und haushalterischen Ausnahmestatus derzeit über willkürliche Inzidenzzahlen aufrecht, die durch die massiv gesteigerte Anzahl von Tests in Schulen und Betrieben überall künstlich hochgetrieben werden.
Dies, obwohl die Regierung sogar SELBST sagt –gestern etwa in der WELT–, dass ANDERE Parameter als die absoluten Fallzahlen den Schweregrad der Pandemie abbilden.

Zum Beispiel der Anteil der COVID-Patienten an allen Intensivpatienten. Gerade einmal 20 (ZWANZIG!) Prozent der Intensivstations-Belegungen sind aber sogenannte „Corona-Patienten“ – die also WEGEN bzw. in sehr vielen Fällen einfach nur MIT Covid intensiv liegen. Es GIBT keine Überlastung:

Das bestätigt auch die Deutsche Krankenhaus-Gesellschaft [Gaß]. Auch nach 13 Monaten ist weiterhin KEIN Beleg erbracht, dass ausgerechnet die Lockdownmaßnahmen, die Testmanie oder gar die Chaosimpfungen eine Eskalation der Pandemie verhindert haben!

Daten der John-Hopkins-Universität zeigen das GEGENTEIL – anhand von Vergleichen von Ländern MIT und OHNE Lockdown.

Die Bundesregierung ist auch nach ZWEI Corona-Wintern noch immer in der Belegpflicht angesichts der GEWALTIGEN Kollateralschäden an Psyche und GRUNDRECHTEN der Menschen – von den EXISTENZIELLEN Schäden der Wirtschaft ganz zu schweigen!

Die HAUSHALTERISCHE Notsituation ist seit März 2020 eine unglaublich ergiebige Ausrede für uferloses Schuldenmachen.

Auch im Haushalt ‘21 findet man erneut keinerlei Einsparungen und verfassungswidrigerweise noch IMMER keine Auflösung der Asylrücklage. Zudem weist nur ein KLEINER Anteil der mit 240 Milliarden Euro Neuverschuldung finanzierten Maßnahmen überhaupt einen BEZUG zu CORONA auf!

Auf unsere vielfachen Nachfragen im Ausschuss hin wurde von der Regierung zuletzt gar nicht mehr BEHAUPTET, dass alle Zusatzausgaben Corona-bedingt seien.

Auf EU-Ebene übrigens ebensowenig:

Auch die neue EU-Corona-Verschuldungskapazität wurde entgegen den Interessen Deutschlands als Haupthafter federführend vom deutschen BMF durchgesetzt:

Von diesen 800 EU-Milliarden haben nur etwa 30% einen nachvollziehbaren Corona-Bezug!

Wir haben erst APRIL. Es ist REKORDVERDÄCHTIG, wenn Olaf Scholz jetzt beantragt, den Schuldenhaushalt 2021 nach nur VIER MONATEN um WEITERE 60 Milliarden Euro Schulden aufzustocken!

Und wer sagt uns denn, dass DIESER Haushalt nun der ENDGÜLTIGE für 2021 sein wird?

Im Dezember 2020 war für das BMF vöööllig unabsehbar, dass der Lockdown über Dezember hinaus dauern würde, obwohl man es natürlich bereits besser wissen musste. Ich hatte hier schon am 8. Dezember 2020 in der Debatte gesagt: „Der vorliegende Haushaltsentwurf gibt die Corona-Zahlungen nur etwa bis Sommer ‘21 her.“ Und so müssen wir nun heute MIT ANSAGE einen Nachtragshaushalt debattieren, der diesmal Corona-Lockdown-Folgen etwa bis zum HERBST vorsieht.

GENAU wissen wir es nicht, weil das BMF sich hartnäckig weigert, die BASIS der Etatkalkulation offenzulegen.
Mein Tipp:

Genau bis zur Bundestagswahl wird der völlig verantwortungslose Dauerlockdown mit 240 Milliarden Kreditgeld nun finanzierbar sein.        
Doch ab Herbst droht dann bereits die NÄCHSTE milliardenschwere Etatlücke, um die sich dann der NÄCHSTE Finanzminister kümmern muss.

Aber es wurde ja „seriös gewirtschaftet“ – wir haben es eben erst wieder gehört Bzw. „gut vorgesorgt“ in Form der formellen Notsituation auch schon für 2022:

ERNEUT wird dann die verfassungsrechtliche Schuldenbremse ausgesetzt und somit der Artikel 115 GG missbraucht – im dann FÜNFTEN Corona-Schuldenhaushalt seit März 2020! In DIESEM Sinne hinterlassen Sie Ihrem Nachfolger dann TATSÄCHLICH ein bestelltes Feld – ein mit Schuldgeld ganzer künftiger GENERATIONEN gedüngtes.

Herr Minister – Sie haben in diesen Bundestag in nur 13 Monaten mehr Schulden eingebracht als der Bund zuvor in 20 Jahren gemacht hatte.

Die EU finanziert jetzt sogar fast ZWEI DRITTEL ihres nunmehr verdreifachten Etats auf Pump! Es ist alles ökonomisch völlig unverantwortlich!   

Sie nehmen Bundeshaushalte bis 2058 in Geiselhaft. Deutschland haftet für die Schulden anderer Staaten. Künftig wird dann in Rom und Athen mit-entschieden, wie hoch der Bundeshaushalt auszufallen hat. Das ist illegal, denn selbstredend wird dadurch künftig die haushalterische Gesamtverantwortung des Bundestags aufgegeben. Unsere Verfassungsklage dagegen liegt in Karlsruhe.

Und schon zum REGULÄREN ‘21er-Haushalt hatten wir diesem Haus eine Normenkontrollklage vorgeschlagen. 2021 wird das Jahr der massiven AUSWIRKUNGEN des Lockdowns. Bei Familienbetrieben und Mittelständlern wird derzeit vielfach die Lebensleistung von GENERATIONEN vernichtet – wegen der VÖLLIG UNVERHÄLTNISMÄßIGEN Reaktion der Regierung auf eine Infektionskrankheit!

Die AfD erkennt den Corona-Mittelbedarf zu einem KLEINEN Teil an:

verfassungskonform, das heißt OHNE illegitime Verlängerung der haushalterischen NOTSITUATION. Die wirklich SINNVOLLEN Ausgaben im Gesundheitswesen u. beim Kurzarbeitergeld anerkennt auch die AfD. Wir haben ALLE diese Ausgaben –ebenso die zum Schutz der Risikogruppen– seit März 2020 IMMER mitgetragen und mitfinanziert.

Die RETTUNG der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft kann aber NUR über das schnelle Ende des Lockdowns kommen! NICHT über unbezahlbare Dauersubventionen, NICHT über gewaltige Corona-Steuererhöhungen, NICHT über permanente massenhafte Pflichttestungen und Bürgerrechtseinschränkungen .

Und KEINESFALLS über unzureichend getestete Impfungen oder gar über eine faktische Impfpflicht, die wir KATEGORISCH ablehnen!

Grundrechte wie etwa das auf Freizügigkeit und körperliche Unversehrtheit sind eben … „GRUNDRECHTE“!
Die Deutschen müssen sich diese im Grundgesetz 1949 aus guten historischen Gründen als INDIVIDUAL-Rechte verfassten UNABDINGBAREN Grundrechte weder er-impfen noch er-testen lassen!

Diese Regierung verlässt den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung!

Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht?!