Infektionsschutzgesetz gegen Bürgerrechte?!

Infektionsschutzgesetz gegen Bürgerrechte?!
Wer Freiheit für „Sicherheit“ aufgibt, wird beides verlieren!
Stellungnahme Peter Boehringer zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Berlin, 6.11.2020)
Der Entwurf der Regierungsfraktionen CDU-CSU-SPD eines „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurde heute in Erster Lesung im Bundestag beraten. Mit dem neuen §28a Infektionsschutzgesetz werden nun erstmals und entgegen den monatelangen Beteuerungen der Regierung seit der ersten Ausrufung der Corona-Notlage eine ganze Reihe von Grundrechtseinschränkungen illegitim legitimiert.
Zur Vorgeschichte: Die AfD-Fraktion war schon seit Frühjahr 2020 parlamentarisch aktiv gegen die Ausrufung der sogenannten „Epidemischen (Not)Lage von nationaler Tragweite“ und damit gegen die umfangreichen finanziellen und (bürger)rechtlichen Zumutungen der Bundesregierung gegen das eigene Volk vorgegangen! Wir haben inzwischen mehrfach über parlamentarische Anträge versucht, diesen Notlagenzustand endlich zu beenden. Zudem haben wir auch noch eine Normenkontrollklage dazu initiiert. Vergleiche dazu diese Übersicht: https://www.pboehringer.de/afd-beantragt-heute-zum-dritten-mal-zustand-der-epidemischen-notlage-endlich-beenden/
Der nun heute fast überfallartig in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen (DS-Nr. 19/23944) ist erst seit drei Tagen publik und wurde trotzdem schon heute am 6.11. in den Bundestag in erster Lesung beraten.

Kampf für die Bürgerrechte am 6. November 2020 im Bundestag