Target-2-Saldo der Bundesbank erstmals über 1 Billion: Euro-Exit Deutschlands jetzt!

Target2 bereits über 1 Bio. Euro

Target-2-Saldo der Bundesbank erstmals über 1 Billion: Euro-Exit Deutschlands jetzt!

Die Bundesbank teilt heute mit, dass der Target-2-Saldo auf ihrer Bilanz per Ende Juli erstmals über eine Billion Euro betrug.

Der Haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, kommentiert:

„Der Target-Saldo ist zwar nur ein SYMPTOM des zu Lasten Deutschlands fehlkonstruierten Euros – allerdings eines der teuersten. Schon seit 2007 finanziert Deutschland nun über den als Kreditvehikel für EU-Südland missbrauchten Target-Mechanismus weite Teile seiner Exporte in die Eurozone selbst. Volkswirtschaftlich gesehen wird also ein großer Teil unserer Exportprodukte verschenkt. Der so entstehende Schaden ist nun erstmals 13-stellig. Würde die Bundesbank ihre Target-Forderungen zu aktuellen Kursen in Gold tauschen (was sie noch bis 1967 faktisch getan hat), könnte sie dafür sogar zu den heutigen hohen Goldpreisen über 18.000 Tonnen kaufen (aktuell hält sie gut 3350 Tonnen)…!

Neben den Handelsbilanzüberschüssen Deutschlands gegenüber Italien, Spanien und Griechenland sind es vor allem Kapitalfluchtbewegungen aus den Euro-Südländern sowie die u.E. nach verfassungswidrigen Anleihekäufe im Zuge des ‚Corona‘-Programms PEPP der EZB, die zum schnellen Aufwachsen des Target-Saldos beitragen. All dies zeigt, dass die auseinanderstrebende Euro-Zone seit der seit 2010 anhaltenden Euro-Krise nur noch durch planwirtschaftliche Maßnahmen der EZB (v.a. Anleihekäufe von ohne EZB nicht mehr kreditfähigen Staaten) zusammenzuhalten ist, was die Märkte aber aktuell nicht mehr mit Vertrauen in die (illegale) Transfergemeinschaft Euro honorieren, sondern was genau den gegenteiligen Effekt bewirkt.

Obwohl die direkte Gegenpartei der Bundesbank bei Target-Verrechnungen die EZB ist, wird diese Billion niemals mehr werthaltig an Deutschland zurückfließen: Die indirekten Schuldnerländer des Mittelmeerraums sind innerhalb des Euros mangels realwirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit nicht zu einem Ausgleich von einer Billion Euro in der Lage. Die EZB wird im Falle der Auflösung des Euros oder des Ausscheidens eines dieser Südländer die deutsche Billionen-Forderung darum nur mehr aus dem Nichts drucken können und sie dann in massiv abgewerteten oder gar wertlosen Euros zurückzahlen.

Wenn es eines Tages wirklich zu rapidem Vertrauensverlust in die Euro-Zone kommt, kann der unlimitierte, derzeit unverzinste, nicht besicherte und niemals fällig stellbare Target-Kreditmechanismus der Bundesbank in wenigen TAGEN um weitere Billionen ansteigen. Ein Euro-Ende bedeutete dann die entsprechende Vollabschreibung dieser Billionen.

Seit 2011 leugnen Bundesbank, Bundesregierung und Systemökonomen mit hanebüchenen Argumenten dieses Risiko. Die Märkte sehen es anders und glauben der z.T. absurden Argumentation nicht mehr. Die Target-Fallhöhe liegt nun bereits in der Größenordnung mehrerer Bundeshaushalte! Eine entsprechende Abschreibung der Bundesbank würde zu deren sofortiger Insolvenz führen – es sei denn, die Bundesregierung rekapitalisierte diese mit den Steuereinnahmen mehrerer Jahre – also mit Steuereinnahmen aus Millionen Mannjahren deutscher Arbeit.

Die AfD fordert bereits seit Jahren und in mehreren Anträgen die Rückführung und/oder die werthaltige Besicherung der Target-Salden – sowie natürlich die Minimierung des deutschen Abschreibungs- und Steuerschadens durch einen Ausstieg Deutschlands aus dem Euro.“

Anträge der AfD zu Target-2 im Bundestag:

Ältere von Artikel Peter Boehringer zum Thema:




Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages teilt verfassungsrechtliche Bedenken der AfD-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2020

Regierung auf rechtlichen Abwegen

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages teilt verfassungsrechtliche Bedenken der AfD-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2020

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte bereits Ende Juni 2020 die Bundesregierung aufgefordert, den zweiten Nachtragshaushalt 2020 wegen Rechts-, vor allem aber Verfassungswidrigkeit zurückzuziehen (Drucksache 19/20739), wie auch der haushaltspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion Peter Boehringer in der Haushaltsdebatte deutlich gemacht hatte. In weiten Teilen werden die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken nun in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, das der Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner, in Auftrag gegeben hatte, bestätigt.

Dazu Peter Boehringer:

„Der Bundesfinanzminister nutzte rechtsmissbräuchlich die Ausnahmeregelung des Art 115 (2) Satz 6 GG für die Aufstellung eines komplett schuldenfinanzierten Nachtragshaushalts weit über die sonst zulässige Grenze der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse hinaus. Die mit dem Nachtragshaushalt finanzierten Maßnahmen stehen vielfach nicht in Zusammenhang mit der ins Feld geführten Corona-Notlage. Im Haushalt und in verschiedenen ‚Sondervermögen‘ werden kreditfinanziert milliardenschwere Rücklagen gebildet.

Das ist nicht nur ökonomisch absurd, sondern auch haushaltsrechtlich unzulässig: Auf diese Weise werden das Jährlichkeitsprinzip (Art. 110 Abs. 2, Paragraph 4 BHO) sowie das Gebot der Haushaltswahrheit (Paragraph 13 BHO) verletzt. Gleichzeitig verwendet die Bundesregierung im Haushaltsgesetz 2020 nicht die sogenannte ‚Asylrücklage‘ für Corona-Mehrausgaben (48 Milliarden Euro), was ebenfalls haushalts- und verfassungsrechtlich zwingend geboten gewesen wäre. All dies bestätigt nun das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes – und wir sehen sogar noch weitere rechtlich bedenkliche Punkte. Letztlich schafft sich die Bundesregierung hier unter Corona-Vorwand eine freie, parlamentarisch nun nicht mehr kontrollierbare Verfügungsreserve für das Wahljahr 2021 in Höhe von Dutzenden Milliarden Euro.“

Der Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, ergänzt:

„Wieder einmal befinden sich die Bundesregierung und die schwarzroten Abgeordneten, die sie stützen, auf verfassungsrechtlichen Abwegen. Das sieht nicht nur der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages so – auch der Bundesrechnungshof hat bereits deutliche Kritik am Regierungsgebaren geäußert. Und wieder einmal muss und wird die AfD-Bundestagsfraktion dafür sorgen, dass es nicht zu weiteren Verfassungsbrüchen der Merkelregierung, deren Markenzeichen jahrelange Rechts- und Verfassungsbrüche sind, kommt. Wir prüfen kurzfristig die Aussichten einer Organ- und Normenkontrollklage und hoffen dabei sehr auf die Unterstützung weiterer rechtsstaatsbejahender Oppositionsabgeordneter. Fest steht jedoch: einmal mehr ist die AfD die Hüterin der Verfassung.“




AfD im Bundestag reicht Organklage gegen Staatsfinanzierung der EZB ein

AfD im Bundestag reicht Organklage gegen Staatsfinanzierung der EZB ein

Die AfD-Bundestagsfraktion hat heute beim Bundesverfassungsgericht Organklage gegen Bundesregierung und Bundestag wegen ihrer Untätigkeit bezüglich der Mandatswidrigkeit des „Pandemic Emergency Purchase Programme“ der Europäischen Zentralbank eingereicht. Grundlage ist der Verstoß dieses Anleihekaufprogramms gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung gemäß Artikel 123 AEUV.

Der Haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:

Organklage der AfD im Deutschen Bundestag

„Das ‚PEPP‘-Programm hat gegenwärtig ein Volumen von 1350 Milliarden Euro, von denen Stand Ende Juli bereits 440 Milliarden verausgabt sind. Bei diesen Anleihekäufen überschreitet die EZB in offensichtlicher Weise die Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat, um die Einhaltung der europäischen Verträge – hier das Verbot der monetären Staatsfinanzierung – sicherzustellen. Insbesondere hat sich die EZB bei PEPP weder die Einhaltung einer Obergrenze bezüglich der zu kaufenden Anleihen, noch ein Mindestrating der Anleihen, noch eine Einhaltung des eigentlich zwingend anzuwendenden Kapitalzeichnungsschlüssels auferlegt.

Die AfD-Fraktion wird in sogenannter Prozessstandschaft für den Deutschen Bundestag gemäß § 64 BVerfGG klagen. Wir sehen den Bundestag in seinen Rechten verletzt, weil die Bundesregierung – sowie auch der Bundestag selbst – es unterlassen haben, das PEPP-Programm schnell beziehungsweise rechtzeitig mit geeigneten Mitteln zu unterbinden. Die Bundesregierung hätte aufgrund der offenkundigen Verletzung der europäischen Verträge unverzüglich Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV wegen der Beschlüsse der EZB vom 18. und 24. März 2020 und vom 4. Juni 2020 erheben müssen, und der Bundestag hätte die Bundesregierung dazu verpflichten müssen. Das Hinnehmen von offenkundigen Vertragsverletzungen ist mit der Integrationsverantwortung und der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung von Bundestag und Bundesregierung unvereinbar.

Mit dieser Organklage bringt die AfD-Fraktion die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages gegen den Ultra-vires-Verstoß der EZB zur Geltung. Die AfD-Fraktion pocht somit auf den Rechtsschutz des Bundesverfassungsgerichts, um der Integrationsverantwortung, die alle Fraktionen des Bundestages tragen, gerecht zu werden.“

Prozessvertreter der AfD-Fraktion in diesem Verfahren ist Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider.

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Hier das Erläuterungsvideo (9 Minuten) zu unserer Verfassungsklage gegen das EZB-„Corona“-Programm „PEPP“ (1,35 Billionen Euro):
Boehringer / Schachtschneider: „Organklage gegen das EZB-PEPP-Programm ist nun eingereicht – Boehringer von unterwegs (3)“

https://youtu.be/CSxCmt6v4ak  👈




Corona-Maßnahmen-Überprüfung: Die WELT lügt contra AfD und pro FDP

Antrag auf Befristung und Evaluierung

Corona-Maßnahmen-Überprüfung: Die WELT lügt contra AfD und pro FDP

Heute mal wieder Lügenpresse par excellence gegen die AfD. Natürlich wider besseren Wissens behauptet die WELT (Susanne Gaschke) rotzfrech und mit fast schon peinlicher Parteinahme pro FDP Folgendes:

„Es wäre die Pflicht des Deutschen Bundestages, immer wieder zu prüfen, ob die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ noch vorliegt. Die FDP-Fraktion ist bisher die einzige Parlamentsfraktion, die den Mut hatte, diese Überprüfung einzufordern und die Rückkehr zur Grundgesetznormalität zu verlangen. Ansonsten: Funkstille.“

=> Liebe Lügnerin Susanne Gaschke: Nicht für Sie (denn sie wussten es) – aber für die (immer weniger werdenden aber doch noch zahlreichen) WELT-Leser folgende Wahrheit zK, die Sie natürlich in unseren (meinen) BT-Reden und Pressemitteilungen und in unserem Entschließungsantrag (Bildgraphik und BT-Antrags-Nr hier anbei) schon am 25. März (!) 2020 sowie xfach danach gehört hatten:

Die AfD-Fraktion (dh Peter Boehringer) hat die von Ihnen heute nun eingeforderte Überprüfung der Corona-“Epidemie“-Notlage schon am 25.3.2020 gefordert! Volle FÜNF Monate vor Ihrer heutigen Behauptung zur Exklusivität der FDP…! NUR WIR haben dies damals schon getan. Seit April gehen wir sogar noch weiter und fordern angesichts der (mangels Epidemie) inzwischen überflüssigen „Überprüfung“ sogar ein sofortiges, komplettes ENDE der nicht mehr zu rechtfertigenden Corona-Notlage! Auch dies u.a. per Bundestags-Antrag, lange vor der FDP.
=> Sie lügen also wider besseren Wissens – denn wir hatten das selbstredend auf der größten politischen Bühne und in x Pressemitteilungen so beantragt und verlautbart. Das war unüberhörbar sogar für die uns/mich bei inhaltlichen Themen IMMER chronisch totschweigenden WELT-Journalisten.

Hier der Beleglink zu unserem Antrag im BT vom 25.3.2020 (Nr 19/18159): https://www.pboehringer.de/nur-afd-will-corona-gesetze-streng-auf-vier-wochen-befristen/
Und hier ein Auszug aus meiner Plenumsrede vom selben Tag: https://www.pboehringer.de/rede-peter-boehringer-im-bundestag-25-3-2020-10-00-uhr-zum-corona-gesetzpaket-generaldebatte:

Wir fordern UNBEDINGT eine zeitliche Begrenzung und Überprüfung der heutigen Corona-bedingten Eilmaßnahmen je nach Änderung der Lage. Der Bundestag soll sich bis zur Überwindung dieser Gesundheitskrise sehr REGELMÄSSIG damit beschäftigen, ob und welche Maßnahmen noch absolut zwingend sind und wie der GESAMTPLAN und der AUSSTIEGSplan der Bundesregierung aussieht, den das vorliegende Gesetzespaket nicht ANSATZWEISE darstellt.“

Übrigens war schon an diesem 25.3. völlig klar, dass die Lügen- und Lückenpresse diese damals schon einzig sinnvolle und verantwortbare Positionierung nicht verbreiten wollte. Siehe hier: https://www.pboehringer.de/lueckenpresse-auch-bei-corona (vom 29.3.2020), daraus:

„Die Mär vom „Abtauchen der AfD“ und von ihrer fehlenden Positionierung zu Corona.
Nur die AfD stellt entscheidenden Befristungs-Antrag gegen den Finanzputsch!
Die Mainstream-Medien spielen schon seit Jahren ein schlechtes Propaganda-Spiel, um der AfD permanent zu schaden. Man bläst zum einen (vermeintliche, oftmals unbelegte und fast immer nur verbale) „Fehltritte“ einzelner, meist völlig unbedeutender AfD-Funktionäre zur Überlebensgröße auf und drückt sie in alle Überschriften und Nachrichtenagenturen. Zum anderen werden offenkundig GUTE Beiträge der AfD, die man partout nicht verhetzen kann, einfach ignoriert. Letzteres läuft zur Zeit ganz extrem. Der Hauptantrag der AfD, in dem sie sich VOR ALLEN ANDEREN Parteien (inklusive FDP-Lindner oder CDU-Laschet) für eine sinnvolle Strategie zu einem aus wirtschaftlichen Gründen absolut zwingenden Ausstieg des Landes aus dem derzeitigen „Shutdown“ ausgesprochen hatte, wird komplett ignoriert; ebenso meine beiden Bundestags-Reden zum Thema schon in den Corona-Hauptdebatten vom 25. März.
Insbesondere der wichtige Hauptantrag der AfD auf eine STRIKTE Befristung und Überprüfung aller Anti-Corona-Maßnahmen wird konsequent verschwiegen. Wäre er angenommen worden, wäre das gesamte Gesetzespaket (insbesondere die gravierenden derzeitigen Freiheitsbeschränkungen im Freizügigkeitsrecht, Vertragsrecht u.v.a.; aber auch die extremen Finanzmaßnahmen der Regierung ) schon nach wenigen Wochen auf den Prüfstand zu stellen gewesen und der Bundestag hätte (je nach gesundheitlicher Lage) ca. alle vier Wochen die Maßnahmen verändern oder eben kurzzeitig verlängern müssen. Alle Maßnahmen, die von Ökonomen und Bürgerrechtlern gerade im Internet so vehement als „Putsch“ kritisiert werden, wären AUTOMATISCH ausgelaufen, so dass das große Wort vom „Putsch“ nicht zutreffend wäre!
Diese unsere Forderung auf ständige Überprüfung, Befristung auf vier Wochen und damit AUTOMATISCHES Ende der gravierenden Corona-Maßnahmen der Regierung ist offenbar derart logisch und unangreifbar, dass die Mainstreammedien sie konsequent verschweigen!“

Sie, Frau Gaschke, bestätigen ALLE Vorwürfe, die ich schon in diesem Artikel vom 29.3.2020 zum Lügen durch Verschweigen bzgl. des Mainstreams dokumentiert hatte. Eigentlich sind das keine Lücken und Lügen mehr. Nein, der Mainstream-Journalismus dankt als solcher ab:

„Ich habe auch nach mindestens fünf verschwiegenen Mainstream-Interviews trotzdem NOCHMALS einen Versuch in den öffentlich-rechtlichen Medien gemacht: Schon vor vier bzw. zwei Tagen gingen die folgenden Infos an ZDF und ARD:
1. Ein etwa fünf-minütiges, gutes, durchaus tiefgründiges Interview von mir mit dem ZDF, das heute gesendet werden sollte. Es ging ganz dediziert um das Thema „Ausstieg aus dem Shutdown: wann, wie, Voraussetzungen?“ – also genau das Thema, das ich selbst schon in der wichtigen Bundestagsdebatte noch rechtzeitig VOR vor den Abstimmungen angesprochen hatte.
2. Lange schriftliche Antworten an die ARD, die diese bislang noch nicht verwendet / gesendet hat – dies nun aber angeblich morgen, Montag, vorhat…
Man darf gespannt sein. Doch da wir aus Erfahrung leider Zweifel an unvoreingenommener, vollständiger Berichterstattung haben müssen – bekommen Sie UNTEN schon einmal die schriftliche Dokumentation meiner Antworten ggü. der ARD. Lesen Sie gerne auch meine Rede vor dem Bundestag schon von vorigem Mittwoch nach. Schon da habe ich (am Mittwoch noch als erster und einziger Redner) erläutert und begründet, warum die Billionen-schweren (!) Corona-Maßnahmen mit Steuergeld ohne Suizid unserer Wirtschaft UNMÖGLICH lange durchzuhalten sind und dass einzig ihre Befristung auf vier Wochen, sowie eine schnelle und regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen verantwortbar ist!
Fazit: Die AfD war die EINZIGE Fraktion, die sich schon VOR der entscheidenden Abstimmung im Bundestag zur „Corona-Gesetzgebung“ MIT EINEM ENTSPRECHENDEN ENTSCHLIESSUNGSANTRAG gegen einen DAUERHAFTEN Finanz- und Bürgerrechtsputsch positioniert hat!“




AfD wollte Corona-Notlage schon seit März/April beenden

AfD wollte Corona-Notlage schon seit März/April beenden

Medienwirksam stellt die FDP derzeit Pressemitteilungen und Anträge in den Raum, wonach sie als erste und einzige Fraktion die von der Bundesregierung willkürlich eingeführte rechtliche Corona-Notlage ablehnen und aufheben wolle.

Der Haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, stellt dazu klar:

Die Behauptung der FDP ist falsch und bedarf gleich mehrerer Richtigstellungen. Während die FDP das Thema erst seit Kurzem für sich entdeckt hat, hatte sich die AfD-Fraktion bereits zu Beginn des Lockdowns für eine zeitliche Begrenzung und für ein sehr schnelles automatisches Ende aller Maßnahmen eingesetzt. Als ich noch am Tag der ersten Abstimmung im Bundestag am 25. März 2020 genau dies einforderte und beantragte, wurden wir seitens der anderen Fraktionen mit Spott und Häme bedacht.

Unser entsprechender Entschließungsantrag wurde an diesem 25. März von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Ebenso am 6. Mai der ebenfalls extrem wichtige Antrag des Fraktionskollegen Detlev Spangenberg zur sofortigen Aufhebung des wegen Covid-19 niemals gerechtfertigten Zustands einer ‚epidemischen Notlage von nationaler Tragweite‘. Auch die FDP hat damals in beiden Fällen genau die Antragsinhalte abgelehnt, die sie nun heute medienwirksam verbreitet!

Nachfolgend dokumentieren wir in Form einer tabellarischen Übersicht die von der AfD-Fraktion im Bundestag schon seit März 2020 angestoßenen Initiativen zur Aufhebung aller Corona-Maßnahmen, die von der Bundesregierung unter Bezug auf eine angebliche ‚Notlagen‘-Situation gemäß Art 115(2) Grundgesetz sowie §5(1) Infektionsschutz-Gesetz rechtlich erzwungen wurden. Die AfD-Fraktion hat im Bundestag seit März sieben (!) einschlägige Anträge gegen die Notlagen-Situation und mehrere Dutzend im weiteren Sinne gegen daraus abgeleitete Corona-Maßnahmen gestellt.

Selbst wenn unsere parlamentarische Arbeit weiterhin vorsätzlich und faktenwidrig von den Medien ausgeblendet werden sollte (ganz explizit etwa die WELT erst vor wenigen Tagen): Die AfD-Fraktion wird sich dadurch nicht von ihrem Kurs abbringen lassen, weiterhin für die Wiederherstellung des grundgesetzlichen Normalzustands einzutreten.“

Auflistung der Aktivitäten der AfD-Bundestags-Fraktion zur Befristung/Aufhebung der Corona-Maßnahmen

Link zur vollständigen pdf-Übersicht aller parlamentarischer Aktivitäten der AfD-Bundestags-Fraktion zur Befristung / Aufhebung der Corona-Maßnahmen Corona Maßnahmen