Wegducken geht jetzt nicht mehr

Wegducken geht nicht mehr

Wegducken geht jetzt nicht mehr

Das Verfassungsgericht hat am Dienstag endlich das gesagt, was es schon spätestens 2016 zu den Anleihekäufen der EZB hätte sagen müssen: Die absolutistische Draghi´sche Rettungspolitik „Koste es was es wolle“ – ohne Rücksicht auf Rechts- und Kassenlage ist ohne Kontrolle durch deutsche Regierung und Bundestag nicht verfassungsgemäß.

Wir haben dazu diese Aktuelle Stunde angemeldet – denn das Urteil wird leider bereits JETZT relativiert. Die Regierungsfraktionen nehmen die schallende Ohrfeige des Gerichts gegen ihre jahrelange Untätigkeit einfach nicht an: Gestern etwa sagte der Unions-Fraktionschef: „Die Union hat in der Vergangenheit immer wieder kritisiert, die EZB übertrete ihr Mandat mit den Anleihekäufen“. Wie bitte, Herr Brinkhaus? Wieso haben Sie dann die Ihnen offenbar BEWUSSTE Mandatsüberschreitung der EZB nicht gerügt und abstellen lassen? Sie haben stattdessen Herrn Draghi noch das BUNDESVERDIENSTKREUZ verliehen! Warum haben Sie nicht den Bundestag einberufen, um den Rechtsbruch zu stoppen? Sie hätten damit einen potenziellen Schaden von mehr als einer halben Billion Euro von Deutschland abwenden können! Nun musste dies das GERICHT einfordern…

Meine Damen und Herren:

Wir werden uns hier künftig sehr REGELMÄßIG mit Beschlüssen des EZB-Rats beschäftigen müssen: Mit der permanenten Überschreitung der Grenzen der Geldpolitik. Mit der Verhältnismäßigkeit einer Nullzinspolitik, deren Folgen die AfD ebenso wie jetzt auch das Gericht seit Jahren thematisiert: Zombifizierung der Wirtschaft, Blasenbildung im Immobilienbereich, Riesennachteile für deutsche Sparer und Mieter.

Vor all diesen Themen können Sie sich jetzt nicht mehr wegducken – und das ist GUT so!

ZUDEM wird es Aufgabe der Bundesregierung und des Bundestags sein, bei allen Anleihekäufen der EZB die vom Gericht KLAR DEFINIERTEN Kriterien für „monetäre Staatsfinanzierung“ zu prüfen. Bei PSPP konnte das Gericht einen OFFENSICHTLICHEN Verstoß gegen Art 123 AEUV nur DESHALB NOCH nicht feststellen, weil die EZB wichtige Details dazu nicht herausgibt.

Schon heute aber ist völlig klar: das neue „PEPP“-Programm der EZB über mindestens 750 Milliarden Euro, später aufstockbar auf viele BILLIONEN Euro, wird mindestens FÜNF der Kriterien des Gerichts NICHT erfüllen: Es gibt bei PEPP keine Begrenzung der Anleihekäufe, keine Offenlegung der Emittenten, kein Einhalten der bisherigen 33%-Obergrenze, kein Einhalten des Kapitalzeichnungsschlüssels, keine qualitativen Mindeststandards der gekauften Anleihen! ALL das wird aber vom Gericht für Verfassungskonformität verlangt!

Und da dieses Programm bereits LÄUFT und alleine nur im April darüber Anleihen über 120 Milliarden Euro gekauft wurden, IST Gefahr im Verzug!

Das Gericht hat PEPP nur deshalb nicht direkt verboten, weil es formal nur über die PSPP-Klage von 2015 geurteilt hat. Wenn wir aber NOCH EINMAL fünf Jahre warten, bis es dann das SICHERE Urteil zur Verfassungswidrigkeit von PEPP geben wird, dann wird beim aktuellen Aufkauftempo der EZB bis 2025 ein Haftungspotenzial von über SIEBEN Billionen Euro entstanden sein! Wir haben nicht nur die GERICHTLICHE Vorgabe, dies zu verhindern, sondern auch die ÖKONOMISCHE und GESETZLICHE Pflicht, denn selbstredend greift ein solches Treiben der EZB mit einem Haftungsanteil Deutschlands von über FÜNF Jahreshaushalten massiv in die deutsche Finanzsouveränität ein. Ganz eindeutig ist dann auch noch das Haushaltsrecht künftiger deutscher Bundestage gemäß Artikel 110 GG verletzt.

Seit vorgestern hat die Regierung endgültig KEINE Ausrede mehr, die EZB gegen die deutschen Sparer und Steuerbürger einfach gewähren zu lassen! Sie müssen PEPP sofort stoppen!

Zudem erwarten wir sehr zeitnah Ihre Vorschläge zur Beteiligung des ganzen Bundestags bei allen EZB-Ratsentscheidungen!
Ein kleiner Tipp dazu: Die AfD wollte bereits im März 2019 dem Deutschen Bundestag ein FRAGERECHT ggü. der EZB verschaffen, was Voraussetzung für eine effektive Kontrolle des EZB-Rats gewesen wäre.

Ich sagte damals hier zur faktischen Wirtschaftspolitik der EZB:

„Daraus ergibt sich klar ein Kontrollbedürfnis für uns als Parlament des größten EU-Haftungsstaats. Mit unserem vorgelegten Antrag kann sich der Bundestag endlich die Möglichkeit schaffen der öffentlichen Kontrolle von Mega-Entscheidungen der EZB, die die NATIONALEN haushalterischen Fragen weit überragen!“

Sie alle haben unseren Antrag damals abgelehnt! SO wird es künftig nicht mehr gehen – der Bundestag MUSS die Billionen-Entscheidungen der EZB akribisch prüfen!

 

 




Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung im Bundestag zur Änderung des InfektionsSchutzGesetzes vom 14. Mai 2020

InfektionsSchutzGesetz AfD

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung im Bundestag zur Änderung des InfektionsSchutzGesetzes vom 14. Mai 2020

Die AfD hatte schon im Vorfeld das Gesetz signifikant verbessert und die Impfpflicht durch die Hintertür sowie die verpflichtende Tracking App herausbekommen! Trotzdem war auch das nun von der Regierung vorgeschlagene InfektionsSchutzGesetz für uns nicht zustimmungsfähig!

Quelle: https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=670




7 Gründe gegen die Plünderung Deutschlands

Peter Boehringer im Bundestag 14.05.2020

7 Gründe gegen die Plünderung Deutschlands

Die Bundesregierung bringt heute schon wieder eine neue Milliardenmaßnahme der EU in den Bundestag, ein Pandemic-Crisis-Instrument über 240 Milliarden Euro. Man hat es ja! Die deutsche Bonität gibt diese Kredite für Euro-Südland noch immer her. Doch vieles wird dem deutschen Steuerbürger bzw. -bürgen dabei wieder einmal nicht gesagt.

Zunächst einmal zum Thema Solidität; der Minister hat es eben ja auch betont. Diese Solidität, die hier ex ante von allen südeuropäischen Staaten angenommen wird, ist ein politischer Befehl. Es ist ein Befehl! Minister Scholz und die EU wissen heute schon mehr, als die Märkte zu diesen Ländern in drei Jahren wissen werden. Das ist schon eine Leistung, echte Hybris. Aber gut.

  • Erstens: Kredite an wirtschaftlich ANGEBLICH noch „solide“ Staaten widersprechen der Gründungsbehauptung des ESM, wonach die Staatengemeinschaft lediglich in NOTsituationen einspringt.      Zwar IST eine Notsituation für den Euro TATSÄCHLICH gegeben. Und zwar PERMANENT seit 2010, denn die Finanzkrise der Euro-Südzone war seitdem ja nie gelöst. CORONA ist heute nur der ANLASS, um ein WEITERES Transfervehikel für deutsches Geld einzuführen!

  • Zweitens: Die akute Corona-Phase ist beendet! Am Montag dieser Woche gab es in ganz Berlin noch ZWEI gemeldete Neuinfektionen. Und nein – die Seuche wurde NICHT durch den verfügten Stillstand des Landes beendet! Als der Shutdown Ende März befohlen wurde, WAR das Virus in Deutschland bereits fast am Ende seiner saisonalen Ausbreitung!
    Wir wissen das inzwischen SICHER, auch wenn die Bundesregierung uns diese Informationen z.T. bis heute vorenthält:
    Der Repro-Faktor von Corona liegt seit März konstant im ungefährlichen Bereich. Inzwischen entsteht ein größerer MEDIZINISCHER Schaden durch die Corona-Shutdown-Maßnahmen als durch Corona SELBST! Verschobene OPs werden Tausende Opfer fordern, fehlende Bewegung und Sozialkontakte ebenso.
    Nur EIN Zitat aus dem – nun, nennen wir es „Non Paper“ der Krisen-Abteilung des Innenministeriums: „Die Corona-Gefahr ist offenkundig NICHT größer als die vieler anderer Viren!“. Herr Seehofer FEUERTE den Verfasser solcher Wahrheit einfach. Getreu dem Idi Amin Prinzip der Meinungs-freiheit: „Ja, ich gewähre Freiheit der Rede – aber keine Freiheit NACH der Rede“.
    Der Shutdown müsste schon seit SECHS Wochen beendet sein. Der volkswirtschaftliche Schaden Deutschlands alleine nur durch diese UNNÖTIGE Verzögerung liegt bereits jetzt bei über 200 Milliarden Euro!

  • Drittens: Corona stellt einen SYMMETRISCHEN Schock dar – für alle Länder der EU gleich. Das Virus KANN darum keine ASYMMETRISCHEN Geldtransfers zu Lasten Deutschlands begründen!
    Und trotz des nominal HOHEN Volumens wäre ECCL noch nicht einmal ein besonders WICHTIGER Topf: Die EZB-Programme werden viel WICHTIGER sein: 1,5 Billionen und mehr. Aber man will offenbar nicht die GESAMTE  EU-Rettung über die EZB machen, da DEREN Anti-Corona-Programm die vom Bundesverfassungsgericht ja dummerweise eben erst definierten Kriterien für verbotene monetäre Staatsfinanzierung ganz klar ERFÜLLT.

  • Viertens: ECCL steht in direkter Haushalts-Konkurrenz zu NATIONALEN Corona-Wirtschafts-Programmen, die wir LEIDER in gewaltigem Umfang benötigen werden, um die völlig UNNÖTIGEN Wirtschaftsschäden in Deutschland zu kompensieren: 20 bis 30 Milliarden Euro pro Woche des anhaltenden Stillstands!
    Just HEUTE kam die neue Steuerschätzung heraus. Es fehlen bereits JETZT –nach nur 6 Wochen Corona-Stillstand– über 120 Mrd. Euro in der Staatskasse!
    Sogar OHNE EU-Corona-Programme ist ein WEITERER deutscher Nachtragshaushalt auf Pump damit bereits heute SICHER absehbar.
    Die AfD spricht sich in dieser Konfliktsituation um Mittel ganz klar für die Rettung der DEUTSCHEN Arbeitnehmer und Unternehmen aus – und lehnt ALLE Hilfsansätze über EUropäische Institutionen ab!
    Aus diesem Grunde werden wir natürlich auch den Entschließungsantrag der FDP ablehnen, der unverständlicherweise EBENFALLS NOCH MEHR dt. Gelder über den Umweg EU nach ganz EUropa außer Deutschland transferieren will.

    Fünftens: ECCL stellt ein fast BEDINGUNGSFREIES Kreditprogramm dar: Der ESM verlangt keinerlei Nachweise der VERWENDUNG der Gelder. Die Mittel dürfen etwa auch zu nur sehr VAGE definierten Zwecken der „VORSORGE“ verwendet werden.
    Das ist ein weiter Begriff: GESUNDHEITLICHE Vorsorgemaßnahmen können damit ebenso gemeint sein wie allgemeine HAUSHALTSvorsorge von Griechenland, Frankreich oder Spanien.

  • Sechstens: PCSI verlangt im Gegensatz zu ALLEN bisherigen ESM-Programmen KEINERLEI strukturelle Anpassungen von den Nehmerländern. Auch das widerspricht völlig den Forderungen und Versprechungen des originären ESM-Vertrags, der (ich erinnere daran) heute im Wortlaut NICHT verändert wird!
    Der im FDP-Antrag naiv-optimistisch von den Nehmerländern verlangte „jahrelange Primärüberschuss“ ist darum niemals zu erreichen. Ohne wirtschaftliche Strukturanpassungen KÖNNEN die Euro-Südländer niemals nachhaltige Primärüberschüsse erzielen.
    Letztlich haben sie diese Chance erst wieder, wenn sie das seit 1999 unselige Euro-Korsett abstreifen und so ihren Realwirtschaften endlich wieder Wettbewerbsfähigkeit verleihen!
    Das ist der tabuisierte rosarote Elefant im Raum: JEDER weiß um ihn – aber keiner spricht diese UR-sache der Euro-Krise an, die lange vor Corona existiert hat – und die kein ECCL-Programm lösen kann!

  • Siebtens und letztens muss man noch daran erinnern, WARUM eigentlich 2012 der ESM überhaupt etabliert wurde: Angeblich waren die Euro-Südländer damals „nicht mehr kapitalmarktfähig“. Inzwischen HABEN sie trotz Corona und trotz Dauerrezession dank EZB  EINDEUTIG wieder „Zugang zum Kapitalmarkt“ – sogar zu echten TRAUMkonditionen von aktuell 0,5 bis 2% Jahreszins!

Und es kommt noch besser: Aufgrund der Voodoo-Ökonomie der EZB-Nullzinspolitik wären alle Euro-Südländer heute in der Lage, die ESM-Kredite am regulären Kapitalmarkt mit nur minimalen Zusatzkosten umzuschulden. Damit ist der EINZIGE Grund entfallen, weswegen der ESM 2012 gegründet wurde!  

Der ESM KANN somit aufgelöst werden! Wir haben genau das heute auch beantragt. Es GEHT – die EZB-Zinsplanwirtschaft macht das Wunder möglich. Bringen Sie den deutschen Steuerzahler aus der Haftung!

Die Transferprogramme von deutschem Geld und deutscher Bonität an internationale Gläubigerbanken Südeuropas waren schon VOR Corona illegal und grundfalsch. Sie werden keinesfalls DURCH Corona legitimer und sinnvoller!




Wie die EZB in acht Wochen 200 Milliarden durchbringt

Rede vor dem deutschen Bundestag zu PEPP

Wie die EZB in acht Wochen 200 Milliarden durchbringt

Peter Boehringer im Bundestag, 28.5.2020 (10 Uhr): Debatte zum AfD-Antrag „PEPP-Anleihekäufe der EZB sofort beenden“

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,

Vor drei Wochen sprachen wir hier über das Urteil des Verfassungsgerichts zu EZB-Tätigkeiten. Damals hatte die EZB über ihr völlig neues Pandemie-Anleihekaufprogramm etwa 100 Mrd Euro ausgegeben – und dabei weit überproportional riskante Anleihen des EUropäischen Südens gekauft.

Heute, 15 Handelstage später, sind es bereits knapp 200 Mrd Euro.

Alleine nur während dieser EINstündigen Debatte gibt die EZB über PEPP eine halbe Milliarde Euro aus!
Das laufende Programm von über 750 Mrd EUR wird im Herbst ausinvestiert sein. Eventuell auch FRÜHER, denn die EZB hat bereits für den JUNI eine BESCHLEUNIGUNG angekündigt.
Und auch bereits eine AUSWEITUNG in den Billionenbereich.
Die sicheren Abschreibungen darauf sind neue deutsche Schulden und Steuern von morgen!

Räumen wir mit einigen Mythen auf:

  • Das Urteil sagt nichts über monetäre Staatsfinanzierung!

Doch, genau das tut es, gleich im Leitsatz 7 und auf vielen Seiten danach werden vom Gericht sieben Kriterien für monetäre Staatsfinanzierung dekliniert. PEPP erfüllt mindestens DREI davon – wie am Montag die Sachverständigenanhörung gezeigt hat.

EIN Sachverständiger –wohlgemerkt ein von LINKS bestellter– sprach es  völlig eindeutig aus: Natürlich ist PEPP monetäre Staatsfinanzierung!“. Und damit eben rechtswidrig!

Auch das Bundestags-eigene EU-Grundsatz-Referat stellt fest, PEPP beachte „nicht die Kriterien des BVG für die Grenzen der monetären Staatsfinanzierung“.

Weitere Mythen:

  • Nationale Institutionen dürfen nicht in das Primat der EUropäischen eingreifen“ oder

  • Das Urteil ist nicht auf PEPP anwendbar“ oder

  • Die EZB ist unabhängig und darf nach Art 130 AEUV keine Weisungen entgegennehmen“.

All das ist widerlegbar: EU-Recht steht nicht GRUNDSÄTZLICH über nationalem Recht. Einen Vorrang KANN es nicht geben, wenn EU-Organe die ihnen von den Mitgliedsstaaten des STAATENBUNDS EU zugewiesenen Kompetenzen überschreiten. Genau diese Überschreitung ist im PSPP-Urteil festgestellt – und das gilt für PEPP erst RECHT.
Auch der Wissenschaftliche Dienst stellt zutreffend fest, die Befassungspflicht des Bundestags beschränke „sich nicht auf PSPP“, sondern umfasse „sämtliche geldpolitischen Entscheidungen im ESZB“.

Die UNABHÄNGIGKEIT der Zentralbank besteht selbstverständlich EBENFALLS nur im Rahmen der Kompetenzen, die die EU-Verträge der EZB zuweisen. Und bei PEPP sind diese eindeutig überschritten!

Unser Antrag ist bewusst an die BUNDESBANK gerichtet als unserer DEUTSCHEN Anteilseignerin der EZB. Artikel 130 AEUV verbietet nur der REGIERUNG, direkt auf die Zentralbank einzuwirken.
Der BUNDESTAG dagegen darf das sehr wohl.
Zudem beantragen wir hier ja keine WEISUNG durch den Bundestag, sondern wir FORDERN die Bundesbank AUF. DIESES Recht HAT der Bundestag in jedem Fall! Gemäß Urteil MÜSSEN wir sogar tätig werden – zur (Zitat aus dem Urteil) „Wiederherstellung vertragskonformer Zustände“!

PEPP LÄUFT bereits auf Hochtouren: In nur 8 WOCHEN wurden darüber Anleihen über 200 Milliarden Euro gekauft! 5 Mrd. an jedem Handelstag!

Wenn wir nun JAHRE warten, bis schließlich das SICHERE Urteil des BVG zur Verfassungswidrigkeit von PEPP kommen wird, dann wird Deutschland ein hoher Billionenschaden entstanden sein!

Selbstredend IST damit das Haushaltsrecht des Bundestags gemäß Art 110 GG und damit unsere Souveränität berührt. Wir haben nicht nur die GERICHTLICHE Vorgabe, dies zu verhindern, sondern vor allem die ökonomische und haushaltsgesetzliche Pflicht!

Nach Presse-Meldungen von gestern plant die EZB inzwischen bereits eine Umsetzung ihrer Anleiheprogramme OHNE die Bundesbank!
Frau Lagarde erkennt offenbar endlich die deutsche Rechtslage.
Sie, liebe Kollegen, sollten sie nun AUCH erkennen.

Besprochener Antrag, „Rechtskonforme Zustände herstellen – PEPP-Anleihekäufe sofort beenden“: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/195/1919516.pdf




Dammbruch: EU-Verschuldung dank Merkel und Macron

Bundestagsrede zum geplanten Aufbaufonds der EU

Dammbruch: EU-Verschuldung dank Merkel und Macron

Peter Boehringer im Bundestag, 28.5.2020: Aktuelle Stunde zur Einführung eines EU-Verschuldungsprogramms Corona-„Wiederaufbaufonds“ über 750 Mrd EUR

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,

Versuchen wir, nach diesem Stakkato des planwirtschaftlichen EU-Sprechs nun doch, wieder in die Realität und den Rechtsstaat einzutauchen:

Macron will mächtiger werden. Dazu braucht er die EU. Und einen Zahlmeister Deutschland. Es ist absurd, dass wir heute über den Merkel-Macron-Vorschlag hier ÜBERHAUPT diskutieren, denn gemäß Artikel 311 AEUV ist der EU eine Kreditfinanzierung ihrer Ausgaben verboten. Punkt. An dieser Stelle könnte und MÜSSTE der Vorschlag vom Tisch sein.

Die EU hat als Nichtstaat APODIKTISCH kein eigenes Besteuerungs- oder Verschuldungsrecht! Der Staatenbund EU lebt ausschließlich von Zuweisungen aus den Haushalten der Mitgliedsstaaten. Man KANN nicht –wie es aber offenbar geplant ist– einfach per Taschenspielertrick Kreditaufnahme der EU als „neue Eigenmittelart“ umdefinieren!

Alte Kollegen könnten zwar einwenden „Aber das haben wir doch schon 1975 gemacht“. Und JA, in der Tat gab es damals ein Kriseninstrument namens „Community Loan Mechanism“: Gemeinschaftsanleihen der EWG, über die TATSÄCHLICH in 20 Jahren wenige Milliarden an die schon damals wie heute üblichen Pleitiers Italien, Griechenland und Frankreich ausgezahlt wurden.
Zahlungsbilanzhilfe“ hieß das damals euphemistisch, wenn Paris oder Rom wieder mal bettelnd nach Brüssel pilgerten, um einige Millionen zu bekommen…

Dumm nur, dass diese Option 1999 endete: Mit der Euro-Währungsunion trat die „No Bailout“-Klausel von Maastricht in Kraft – heute der Artikel 125 AEUV – mit Verfassungsrang!
Die über EU-Kredite finanzierten Zahlungsbilanzhilfen zugunsten von Euro-Mitgliedsländern wurden damals explizit VERBOTEN!

Und es ist ja auch ganz logisch: WAS sollte bei den geplanten EU-Anleihen denn PASSIEREN, wenn etwa Italien einmal BANKROTT ist?
Soll dann die selbst gar nicht tilgungsfähige EU Insolvenz anmelden, weil Italien seinen Tilgungsbeitrag nicht leistet?       Nein: Selbstredend würde DEUTSCHLAND auch den ITALIENISCHEN Anteil tilgen! Die von der Regierung behauptete „TEILschuldnerische Haftung“ ist reine Theorie!

Sind das noch Eurobonds durch die HINTERTÜR? Oder ist das nicht bereits die VORDERtür?!
Und sagte nicht Frau Merkel 2012 „Keine Eurobonds solange ich lebe!“?

Nicht nur RECHTLICH, auch HAUSHALTERISCH ist der Vorschlag ein Alptraum: Der „Wiederaufbaufonds“ wird ein neuer Schattenhaushalt im Niemandsland sein, für den aber Deutschland voll haftet!

Statistisch werden die anfangs 500, seit gestern nun bereits 750 Milliarden des Fonds niemandem zugerechnet: Weder der EU – noch Deutschland – obwohl die Milliardenkredite ja real AUFGENOMMEN werden!

Angela und Ursula im Wunderland: Die 750 Milliarden können für alle möglichen grün-links-ideologischen EU-Projekte nach Belieben verschleudert werden! Was auch mit Sicherheit passieren wird – aber natürlich erst NACH Abzug der bei solchen Summen üblichen milliardenschweren Verwaltungskosten und Korruptionsversickerungen.

Haushaltsklarheit und das nationale Budgetrecht sind in einem solchen Umfeld nur noch FERNE Erinnerungen:
Da hilft auch kein Hinweis auf eine formale Beteiligung des Bundestags per sogenannter „begrenzter Einzelermächtigung“.
Bei einer Schuldenaufnahme von 750 Milliarden mit Tilgung bis 2058 ist GAR NICHTS mehr „begrenzt“: Weder quantitativ noch zeitlich!

Das Haushaltsrecht des Bundestags ist als „Königsrecht“ und vielleicht LETZTE Bastion deutscher Souveränität verankert im Artikel 110 des Grundgesetzes! Der Merkel-Macron-Vorschlag stellt es zur Disposition. Eine „Einzelermächtigung“ über 750 Milliarden ist ein Dammbruch!
Wenn dieser Damm EINMAL gebrochen ist, dann wird Brüssel immer WIEDER RIESIGE Summen zu Lasten deutscher Bonität aufnehmen und sie großzügig in Südeuropa und Frankreich verteilen! Das geht auch im Billionenbereich und ist immer noch eine „begrenzte Einzelermächtigung“. Es ist so absurd.

Meine Damen und Herren: Nur STAATEN dürfen Steuern erheben.
Nur STAATEN dürfen Schulden aufnehmen, weil nur STAATEN sie aus künftigem Steueraufkommen auch wieder zurückzahlen können.
Die EU IST aber nach höchster Rechtsprechung KEIN Staat!

Und darf gemäß Lissabon-Urteil des Verfassungsgerichts von 2009 ohne Referendum über eine Aufgabe der deutschen Staatlichkeit auch NIEMALS einer werden! Dieses Referendum aber wird den Deutschen seit Jahrzehnten vorenthalten!

Der vorliegende Vorschlag präjudiziert einen hochgradig illegalen Zustand eines EU-STAATS, für den es in Deutschland NIEMALS eine demokratische Mehrheit geben würde! 

Merkel und Macron haben mit diesem Vorschlag ganz eindeutig den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen!
Es ist die Pflicht dieses Bundestags, den Marsch in die völlige Rechts-beugung zugunsten eines illegalen Bundesstaats EUropa zu stoppen!
Wir dürfen das nicht ERNEUT dem Verfassungsgericht überlassen!