Zur vorhergesagten Rechtsbeugung des EuGH-Generalanwalts vom 4.10.18: „Billionenschweres EZB-Anleihekaufprogramm KEINE monetäre Staatsfinanzierung“
Da ich gestern und vorgestern mal wieder im Wahlkampf gegen die hirnlosen Kindersoldaten und (Triller-)Pfeifen der grünen, roten und der marxistisch-leninistischen Jugend anschreien musste, erst jetzt ein kleiner Kommentar zur schon 2017 ganz sicher erwarteten Rechtsbeugung des EuGH-Generalanwalts von vorgestern 4.10., die Anleihenkaufprogramme der EZB seien KEINE (!) Staatsfinanzierung durch die Zentralbank, obwohl sie exakt das sind… Das Urteil dazu kommt nun Anfang 2019 – exakt so wie von mir 2017 vorhergesagt.
Der ökonomische Anspruch des Statements des Generalanwalts liegt bei Null – der juristische sogar darunter. Und selbstredend WUSSTE das Voßkuhle bereits, als er sich weigerte, trotz geheuchelter rhetorischer Gegnerschaft des BVerfG gegen das Anleihe-Kaufprogramm PSPP den Fall 2017 eben NICHT in Karlsruhe final zu beurteilen (und damit PSPP zu stoppen – damals vor einem Jahr bzw vor 1000 Mrd EUR!), sondern ihn zum EuGH nach Luxemburg weiterzugeben. Mit absolut sicher erwartbarem Ergebnis – das Staatsschauspiel der geheuchelten Rechtsstaatlichkeit wurde schon beim OMT-Programm 2012-2014 völlig analog zwischen Luxemburg und Karlsruhe zelebriert. Es ist reine Volksverdummung und verfassungswidrige Selbstaufgabe des BVerfG! Voßkuhle wusste genau, dass der EuGH in seinem Mandat ausdrücklich angehalten ist, „die Integration in der EU voranzutreiben“ und dass der EuGH PSPP niemals ablehnen würde. Anders als viele nationalstaatliche Höchstgerichte hat der EuGH absurderweise und völlig entgegen jedem Rechtsstaatlichkeitsprinzip POLITISCHE Erwägungen in seine Entscheidungen einzubeziehen!
Inhaltlich bestand das Haupt-„Argument“ des Luxemburger Generalstaatsanwalts darin, der Kauf der Staatsanleihen am Sekundärmarkt entfalte nicht die gleiche Wirkung wie ein direkter Erwerb im Primärmarkt. Dieses Argument ist völlig lächerlich – und wird von der täglichen (!) Kaufpraxis der Notenbanken weltweit ständig widerlegt. Die Marktteilnehmer wissen ganz genau, dass Anleihen im Sekundärmarkt durch die Zentralbank garantiert werden – und verhalten sich darum auch im Primärmarkt so, als ob die EZB direkt im Primärmarkt eingreifen würde (was sie gem Art 123(1) nicht darf). Die SICHEREN Eingriffe der EZB im Sekundärmarkt wirken wie ein Dauerput der EZB gegen Anleihekurseinbrüche. Die Dauereingriffe bzw die Dauermanipulation im Sekundärmarkt wirken direkt auf den Primärmarkt zurück! Jeder Marktteilnehmer im Profigeschäft Anleihehandel weiß das. Nur der EuGH-Staatsanwalt darf es rabulistisch, hyper-legalistisch und unter Negation ökonomischer Trivialerkenntnisse ausblenden, obwohl völlig eindeutig ist, dass die EZB ständig das Verbot der monetären Staatsfinanzierung unterläuft! Manchmal kaufen die Notenbanken die Titel schon MINUTEN nach Erstemission am Primärmarkt auf. Dieses Phänomen hatte ich bereits 2009 (!) in einem Artikel im Goldseitenblog beschrieben, als US-Finanzminister Geithner schon dieselbe Lüge brachte wie nun der Generalstaatsanwalt des EuGH: „Eingriffe der Zentralbank am Sekundärmarkt sind keine Staatsfinanzierung durch die Zentralbank“:
Siehe Peter Boehringer 28.10.2009: „30 Minuten bis zur Monetisierung“ http://www.pboehringer.com/…/30-minuten-bis-zur-monetarisi…/. Auszug:
„Wer genau diese Anleihe um 10 Uhr bei der Auktion gekauft und dann für 30 Minuten gehalten und dann an die Fed zur Monetisierung weitergereicht hat, ist nicht bekannt. Letztlich ist es auch irrelevant. Fakt ist, dass Fannie Mae diese 5 Milliarden bis 10.30 Uhr aus Fed-Mitteln [vulgo via Druckerpresse und ggf. Steuermitteln] bekommen hat. Die Eile der Monetisierung in diesem Fall erklärt sich vermutlich damit, dass Fannie eben SEHR schnell Geld brauchte und Käufer offenbar rar waren und der Strohmann, der die Anleihen 30 Minuten gehalten hat, selbst nicht liquide war oder das Risiko nicht einmal eine Stunde tragen wollte… Die 5 Mrd dieser Auktion reichen Fannie vermutlich gerade mal eine Woche. … US-Finanzminister Geithner dazu: ‚The Fed is absolutely NOT monetizing debt!‘ => Geithner hat also recht. Es wird nicht DIREKT monetisiert. Ein Helfer findet sich immer. Wenigstens für 30 Minuten.“
Sogar die heutzutage sehr systemtreue WiWo konnte nun (acht Jahre später) zum neuen Skandalurteil des EuGH nicht schweigen und kam in der aktuellen Ausgabe zur gleichen Erkenntnis wie ich 2009:
„Für Nichtjuristen scheint klar: Natürlich ist es eine indirekte Form der Staatsfinanzierung, wenn die Zentralbank die Nachfrage nach Schuldtiteln des Staates anheizt, indem sie sich Käufern dieser Papiere als verlässlicher Endabnehmer anbietet. Der Umweg – über die ‚Sekundärmärkte‘ – ändert nichts am Ziel der Staatsschulden: das ist die Bilanz der EZB, für die letztlich die steuerzahlenden Bürger aller Eurozonenländer gemeinsam haften. Seit dem Start des Programms im Sommer 2015 hat die EZB Schuldtitel im Wert von fast 2,6 Billionen Euro in die Bücher genommen. In manchen Monaten kaufte die EZB Schulden im Volumen von 80 Milliarden Euro auf. … Sachlich zu bestreiten ist das Faktum der monetären Staatsfinanzierung kaum. Aber juristische Argumente müssen eben nicht unbedingt dem entsprechen, was man gemeinhin Menschenverstand nennt, sondern dem, was in Gesetzen und Verträgen steht. Und verboten ist laut ‚Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union‘ nur ‚der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen [also den Mitgliedsstaaten] durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken‘. Dieses Wörtchen – ‚unmittelbare‘ – bietet also die Lücke für den Umweg über die ‚Sekundärmärkte‘ … das Vertrauen in die einst feierlich gelobten Regeln der Währungsunion kann diese lapidare Rechtfertigung der monetären Staatsfinanzierung nicht wiederherstellen. Das ist ein für alle Mal im Eimer. Man braucht nur wenig wirtschaftlichen Sachverstand um zu ermessen, was das bedeutet.“
=> Die EUR-Zone wird damit nun sicher absehbar endgültig zur Inflationszone, in der die Regierungen ihre sozialistischen Phantasien durch die Notenpresse drucken können. Nun endgültig legitimiert durch den EuGH. Wieder einmal wird Unrecht zu Recht gemacht! In einem billionenschweren, teuren Fall!
=> Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht??