Hysterische Corona-Maßnahmen reißen schon jetzt Loch in Staatsfinanzen
11. September 2020Haushalt 21 verfassungswidrig und irreführend: Beendigung der Corona-Maßnahmen einzig sinnvolles Konjunkturprogramm
23. September 2020AfD beantragt heute im Bundestag zum dritten Mal seit Frühjahr 2020, den Zustand der epidemischen Notlage endlich zu beenden
Medienwirksam stellt die FDP derzeit Pressemitteilungen und Anträge in den Raum, wonach sie als erste und einzige Fraktion die von der Bundesregierung willkürlich eingeführte rechtliche Corona-Notlage ablehnen und aufheben wolle.
Der Haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, stellt dazu klar:
„Die Behauptung der FDP ist falsch und bedarf gleich mehrerer Richtigstellungen. Während die FDP das Thema erst seit Kurzem für sich entdeckt hat und selbst noch jetzt NICHT die Corona-Maßnahmen selbst ablehnt (sondern sie einfach nur in Form einfachgesetzlicher Regelungen umsetzen will), hatte sich die AfD-Fraktion bereits zu Beginn des Lockdowns für eine zeitliche Begrenzung und für ein sehr schnelles automatisches und unbedingtes Ende aller Maßnahmen eingesetzt. Als ich noch am Tag der ersten Abstimmung im Bundestag am 25. März 2020 genau dies einforderte und beantragte, wurden wir seitens der anderen Fraktionen mit Spott und Häme bedacht.
Unser entsprechender Entschließungsantrag wurde an diesem 25. März von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Ebenso am 6. Mai der ebenfalls extrem wichtige Antrag des Fraktionskollegen Detlev Spangenberg zur sofortigen Aufhebung des wegen Covid-19 niemals gerechtfertigten Zustands einer ‘epidemischen Notlage von nationaler Tragweite’. Auch die FDP hat damals in beiden Fällen genau die Antragsinhalte abgelehnt, die sie nun heute medienwirksam verbreitet!
Nachfolgend dokumentieren wir in Form einer tabellarischen Übersicht die von der AfD-Fraktion im Bundestag schon seit März 2020 angestoßenen Initiativen zur Aufhebung aller Corona-Maßnahmen, die von der Bundesregierung unter Bezug auf eine angebliche ‘Notlagen’-Situation gemäß Art 115(2) Grundgesetz sowie §5(1) Infektionsschutz-Gesetz rechtlich erzwungen wurden. Die AfD-Fraktion hat im Bundestag seit März sieben (!) einschlägige Anträge gegen die Notlagen-Situation und mehrere Dutzend im weiteren Sinne gegen daraus abgeleitete Corona-Maßnahmen gestellt. Am heutigen 17. September 2020 versuchen wir nunmehr zum DRITTEN Mal, den so fatal-folgenreichen Zustand der epidemischen Notlage im Bundestag endlich wieder zu beenden!
Selbst wenn unsere parlamentarische Arbeit weiterhin vorsätzlich und faktenwidrig von den Medien ausgeblendet werden sollte (ganz explizit etwa die WELT erst vor wenigen Tagen): Die AfD-Fraktion wird sich dadurch nicht von ihrem Kurs abbringen lassen, weiterhin für die Wiederherstellung des grundgesetzlichen Normalzustands einzutreten.“
Eine Auswahl WEITERER Anträge der AfD-Bundestagsfraktion mit Corona-Bezug finden Sie hier
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3 Comments
Herr Boehringer endlich jemand der auch in der ARD die Wahrheit sagt.
Danke für Ihren Mut.
Bitte setzen Sie die Anträge durch. Zeitnah, sofort. Es scheint im Bundestag
sich niemand für die Wahrheit zu interessieren, dass die Menschen nur noch
schikaniert und versklavt werden.
JETZT. Es muss doch rechtliche Wege geben, bei Irrsinn sofort zu Stoppen.
Bitte für uns ALLE.
Interessanterweise hat die AfD die Bundesregierung bereits im März 2018 gefragt, ob sie auf eine Pandemie vorbereitet ist. Es ist die Drucksache 19/1352, Frage 4. Quelle:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/013/1901352.pdf
Die Bundesregierung hat geantwortet, das das Bundesministerium für Gesundheit Atteste von Ein- und Ausreisenden verlangen kann, um eine Epidemie
zu verhindern. In einer anderen Anfrage wurde nach den Infektionszahlen von einigen Krankheitserregern gefragt. Hier das Dokument mit der Antwort der Bundesregierung:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/016/1901640.pdf
Ergänzend will ich noch erwähnen, dass alle Personen, die durch die Corona Maßnahmen wirtschaftlich geschädigt wurden, die Bundesregierung auf Schadenersatz verklagen können. Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=XnA3bdw7guk
Ein allgemeingültiger Gedanke (Zitat) auch hierzu: „Wer also ist „der Gesetzgeber“? Nicht die Bundeskanzlerin, die Koalitionsrunde, ein Minister oder „die da oben“. Für die Menschen, die auf diesen Positionen sitzen, ist das enttäuschend, denn sie sind sich subjektiv oft ganz sicher, dass niemand anderes als sie selbst die „Verursacher“ der Weltbewegungen sind. Aber das täuscht.
Wir müssen uns schon an die Verfassung halten: „Gesetzgeber“ ist zunächst der Deutsche Bundestag, also seine Mehrheiten, also seine Fraktionen: von Parteien beherrschte Gruppen. Wenn es einmal ganz stark menschelt im Parlament (es geht dann meist ums Sterben oder um die NS-Vergangenheit), verkünden die Fraktionsführer, angesichts derartiger Herausforderungen sei der „Fraktionszwang aufgehoben“. Jetzt, heißt das, dürfen die Abgeordneten, die „frei gewählt“ und „allein ihrem Gewissen“ verantwortlich sind, abstimmen, wie sie wirklich wollen. Sechzig Millionen Wähler hören sich diese ungeheuerliche Bestätigung der Macht-Usurpation durch ein paar private Vereine an wie die Schafe und schweigen. […]
Bei „Systemwechseln“ versagen unsere ewigen Wahrheiten. Das zeigt, dass sie nicht ewig sind, sondern politisch bedingt und veränderbar. Dadurch allein werden sie freilich nicht entwertet. Die Erkenntnis ihrer sozialen Natur öffnet also nicht etwa eine legitimatorische Tür zur Willkür. Sondern sie zeigt, dass die Normen aus der Wirklichkeit entstehen, nicht die Wirklichkeit aus der Norm. Das ist sehr beruhigend. Denn dann liegt es ausschließlich an uns, wie wir die Welt gestalten.
Soviel zum „Unterbau“.“ (Zeit Online, Der Reeder und sein Richter, S. 2 f.) (Vgl. Tillessen-/Erzberger Entscheidung)