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28. Mai 2020Wie die EZB in acht Wochen 200 Milliarden durchbringt
Peter Boehringer im Bundestag, 28.5.2020 (10 Uhr): Debatte zum AfD-Antrag „PEPP-Anleihekäufe der EZB sofort beenden“
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,
Vor drei Wochen sprachen wir hier über das Urteil des Verfassungsgerichts zu EZB-Tätigkeiten. Damals hatte die EZB über ihr völlig neues Pandemie-Anleihekaufprogramm etwa 100 Mrd Euro ausgegeben – und dabei weit überproportional riskante Anleihen des EUropäischen Südens gekauft.
Heute, 15 Handelstage später, sind es bereits knapp 200 Mrd Euro.
Alleine nur während dieser EINstündigen Debatte gibt die EZB über PEPP eine halbe Milliarde Euro aus!
Das laufende Programm von über 750 Mrd EUR wird im Herbst ausinvestiert sein. Eventuell auch FRÜHER, denn die EZB hat bereits für den JUNI eine BESCHLEUNIGUNG angekündigt.
Und auch bereits eine AUSWEITUNG in den Billionenbereich.
Die sicheren Abschreibungen darauf sind neue deutsche Schulden und Steuern von morgen!
Räumen wir mit einigen Mythen auf:
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„Das Urteil sagt nichts über monetäre Staatsfinanzierung!“
Doch, genau das tut es, gleich im Leitsatz 7 und auf vielen Seiten danach werden vom Gericht sieben Kriterien für monetäre Staatsfinanzierung dekliniert. PEPP erfüllt mindestens DREI davon – wie am Montag die Sachverständigenanhörung gezeigt hat.
EIN Sachverständiger –wohlgemerkt ein von LINKS bestellter– sprach es völlig eindeutig aus: „Natürlich ist PEPP monetäre Staatsfinanzierung!“. Und damit eben rechtswidrig!
Auch das Bundestags-eigene EU-Grundsatz-Referat stellt fest, PEPP beachte „nicht die Kriterien des BVG für die Grenzen der monetären Staatsfinanzierung“.
Weitere Mythen:
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„Nationale Institutionen dürfen nicht in das Primat der EUropäischen eingreifen“ oder
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„Das Urteil ist nicht auf PEPP anwendbar“ oder
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„Die EZB ist unabhängig und darf nach Art 130 AEUV keine Weisungen entgegennehmen“.
All das ist widerlegbar: EU-Recht steht nicht GRUNDSÄTZLICH über nationalem Recht. Einen Vorrang KANN es nicht geben, wenn EU-Organe die ihnen von den Mitgliedsstaaten des STAATENBUNDS EU zugewiesenen Kompetenzen überschreiten. Genau diese Überschreitung ist im PSPP-Urteil festgestellt – und das gilt für PEPP erst RECHT.
Auch der Wissenschaftliche Dienst stellt zutreffend fest, die Befassungspflicht des Bundestags beschränke „sich nicht auf PSPP“, sondern umfasse „sämtliche geldpolitischen Entscheidungen im ESZB“.
Die UNABHÄNGIGKEIT der Zentralbank besteht selbstverständlich EBENFALLS nur im Rahmen der Kompetenzen, die die EU-Verträge der EZB zuweisen. Und bei PEPP sind diese eindeutig überschritten!
Unser Antrag ist bewusst an die BUNDESBANK gerichtet als unserer DEUTSCHEN Anteilseignerin der EZB. Artikel 130 AEUV verbietet nur der REGIERUNG, direkt auf die Zentralbank einzuwirken.
Der BUNDESTAG dagegen darf das sehr wohl.
Zudem beantragen wir hier ja keine WEISUNG durch den Bundestag, sondern wir FORDERN die Bundesbank AUF. DIESES Recht HAT der Bundestag in jedem Fall! Gemäß Urteil MÜSSEN wir sogar tätig werden – zur (Zitat aus dem Urteil) „Wiederherstellung vertragskonformer Zustände“!
PEPP LÄUFT bereits auf Hochtouren: In nur 8 WOCHEN wurden darüber Anleihen über 200 Milliarden Euro gekauft! 5 Mrd. an jedem Handelstag!
Wenn wir nun JAHRE warten, bis schließlich das SICHERE Urteil des BVG zur Verfassungswidrigkeit von PEPP kommen wird, dann wird Deutschland ein hoher Billionenschaden entstanden sein!
Selbstredend IST damit das Haushaltsrecht des Bundestags gemäß Art 110 GG und damit unsere Souveränität berührt. Wir haben nicht nur die GERICHTLICHE Vorgabe, dies zu verhindern, sondern vor allem die ökonomische und haushaltsgesetzliche Pflicht!
Nach Presse-Meldungen von gestern plant die EZB inzwischen bereits eine Umsetzung ihrer Anleiheprogramme OHNE die Bundesbank!
Frau Lagarde erkennt offenbar endlich die deutsche Rechtslage.
Sie, liebe Kollegen, sollten sie nun AUCH erkennen.
Besprochener Antrag, „Rechtskonforme Zustände herstellen – PEPP-Anleihekäufe sofort beenden“: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/195/1919516.pdf
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