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Bundesverfassungsgericht stellt EZB vor unlösbare Aufgabe

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Bundesverfassungsgericht stellt EZB vor unlösbare Aufgabe

Nach fast fünf Jahren Prozessdauer hat das Bundesverfassungsgericht heute geurteilt, dass die EZB-Anleihekaufprogramme weitgehend nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Peter Boehringer, Euro-Kritiker der ersten Stunde und Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, erklärt hierzu:

„Dies ist ein wichtiges Urteil. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt damit die Rechtsauffassung der AfD, wonach die EZB seit Jahren kompetenzüberschreitend, verfassungswidrig und unvereinbar mit EU-Vertragsrecht handelt. Gleichzeitig rügt das Gericht die Bundesregierung und den Bundestag, dass sie ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag, die Beschlüsse des EZB-Rats auf ihre Rechtstreue hin zu überprüfen, nicht nachgekommen sind. Damit ist höchstrichterlich bestätigt, was die AfD seit jeher in Bezug auf die Eurorettung argumentiert – und dass die Bundesregierung längst dagegen hätte angehen müssen.“

Laut Bundesverfassungsgericht ist es der Bundesbank fortan untersagt, sich weiter an den Anleihekaufprogrammen der EZB zu beteiligen. Sie muss diese sogar rückabwickeln, wenn der EZB-Rat nicht binnen drei Monaten nachvollziehbar darlegt, dass seine Programme verhältnismäßig sind.

Dazu stellt Peter Boehringer fest: „Mit der Forderung nach Darlegung von Verhältnismäßigkeit stellt das Verfassungsgericht den EZB-Rat vor eine unlösbare Aufgabe. Der Ankauf von Staatsanleihen dient offensichtlich wirtschafts- und fiskalpolitischen Zielen. Das Mandat der EZB ist aber auf reine Geldpolitik beschränkt. Jeder Versuch, hier noch eine Begründung für die Anleihekäufe nachzuliefern, ist zum Scheitern verurteilt.“

Mit Blick auf die Reichweite des Urteils sagt Boehringer: „Das Bundesverfassungsgericht hat heute klargestellt, dass es eine fortlaufende Rechtsbeugung auch durch den Europäischen Gerichtshof nicht hinnimmt. Damit stärkt das Gericht auf begrüßenswerte Weise die Nationalstaaten in ihrem Verhältnis zur EU. Dennoch haben es die Richter vermieden, den offensichtlichen Verstoß der Anleihekäufe gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung auch explizit festzustellen und zu rügen. Die AfD fordert auf Basis dieses Urteils nunmehr:

  1. Die Beendigung und Rückabwicklung der Anleihekäufe aus dem PSPP-Programm (2015 bis 2020), zu denen keinesfalls eine Begründung der damaligen Verhältnismäßigkeit nachgeliefert werden kann.
  2. Die Beendigung auch des neuen Anleihekaufprogramms der EZB (PEPP) aus demselben Grund.
  3. Eine eindeutigere Formulierung des Artikels 123 AEUV zum Verbot der monetären Staatsfinanzierung, um hier die Auslegungsspielräume zu begrenzen.“

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16 Comments

  1. Silverager sagt:

    Ja, alles gut und schön.
    Was aber, wenn die EZB dieses Urteil ignoriert?
    Bei welchem Gericht wollen Sie denn die EZB verklagen?
    Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH)?
    Da lacht sich der EZB-Rat scheckig – außer Weidmann natürlich.

  2. Imre sagt:

    Wie von den Klägern seit Jahren kritisiert wurde, hat das BVG diese Sicht jetzt bestätigt.
    Eine gewaltige Klatsche für Regierung und Bundestag, und nebenbei die Pfuscher bei der EZB.
    Wieder ein mehr als berechtigter Grund dafür, diese verlogene EU abzuwickeln, und wieder
    auf die frühere Form der EWG zurück zu stutzen!
    Lug und Trug, wohin man auch schaut. Hoffe nur, dass diese Quacksalber eines Tages dafür zur
    Verantwortung gezogen werden. Auch deshalb, damit diese rotzfreche Bande nicht gleich wieder
    den nächsten Plan umsetzt, Praktika im Arbeitslager sollen sehr nachhaltig wirken….
    Garantiert sinnvolle Beschäftigung und Bestrafung in einem Aufwasch, bei so ca. 6-10 Mill. Arbeitslosen!

    • hcvberlin sagt:

      Ich schaetze das Engagement von Herrn Boehringer sehr, insbesondere bei der Reptarierung deutschen Staatsgoldes, aber ich denke seine Betrachtung ueber die Moeglichkeiten der Auslegung durch die EZB (die ja weder demokratisch noch rechtmaessig gewaehlt ist noch solche Ziele verfolgt) auf dieses Urteil des BVerfG sind vielfaeltig. Im schlimmsten Fall werden sie es einfach ignorieren, sie wissen ja bereits dass sie unrechtmaessig handeln und im grossen Stil Deutschland ausrauben wollen!

  3. Harald Münzhardt sagt:

    Das halte ich für sehr wichtig:
    Die Abstimmungen zu den Corona-Sanktionen NUR NAMENTLICH! So wie bei der Abstimmung zum ESM.
    Es wird sehr bald die Zeit sein, Rechenschaft abzulegen.

  4. Michael Partsch sagt:

    Endlich ist der erste Sprung gelungen, Zentralbanken in ihre Schranken zu weisen und der EZB aufzuzeigen, dass auch sie sich nicht über geltendes Recht hinwegagieren darf! Den wird einmal das Recht umgangen, sind so gut wie alle Möglickeiten genommen, dass sich der Markt gesund regulieren kann, auch mit der Annahme, dass ein Projekt wie der Euro dabei auf der Strecke bleiben könnte!

  5. wokler sagt:

    Begangener Vertragsbruch der EU ermöglicht den Austritt Deutschlands aus der EU und deren Verträge. Allen währe geholfen.

  6. Paul sagt:

    Ein guter Tag für alle freiheitlich Denkenden! Ich möchte das mit einem Sport-Beispiel veranschaulichen:
    Es ist ungefähr so als ob eine klare und rot-würdige Blutgrätsche im Fußball (EZB-Anleihekäufe) heute nur mit der gelben Karte durch den Schiedsrichter (Bundesverfassungsgericht) bestraft wurde, während eigentlich nur der sofortige Platzverweis diesem Regelverstoß gerecht würde. Das Publikum auf den Rängen (Bevölkerung) kann buhen und pfeifen wie sie wollen, sie müssen die unrechtmäßige Entscheidung hinnehmen.
    Jedoch ist es im Hinblick auf die Tatsache, dass wir jahrelang ohne Schiedsrichter den Blutgrätschen und Regelverstößen der EZB ausgesetzt waren, als großer Fortschritt zu werten. Denn die Unparteilichkeit des (Schieds-)Richters scheint sich langsam dem Soll-Wert eines fairen und freien Spiels anzunähern, auch wenn der schwierigste Streckenabschnitt, hin zu einer gesunden, belastbaren Währung und Finanzpolitik, noch vor uns liegt. Danke für Ihre tolle Arbeit Herr Boehringer!
    Mit besten Grüßen
    Paul

  7. Joachim sagt:

    Eine gute Entscheidung in die richtige Richtung. Danke AFD für ihr mühevolles Engagement !!!!

  8. Jens Tramann sagt:

    Lieber Herr Boehringer,

    ich würde im Gegensatz zu Ihnen (leider) nicht allzu viel darauf setzen wollen, dass der EZB diese „kleine Übung“ des Nachweises der Verhältnismäßigkeit des An-/Aufkaufs von Staatsanleihen von Euro-Mitgliedsstaaten nicht innerhalb der gesetzten Frist von drei Monaten gelingen sollte. Im Übrigen, selbst wenn der Deutschen Bundesbank der weitere Ankauf von Staatsanleihen von Euro-Mitgliedsstaaten untersagt würde, so wird die EZB im Verein mit anderen Zentralnotenbanken des Euroraums sicherlich weiterhin Staatsanleihen von kritischen Euroländern wie Italien, Spanien, Portugal, Frankreich etc.an-/aufkaufen. Und dafür haftet dann Deutschland weiterhin in Höhe des Anteils der Deutschen Bundesbank von rd. 28 % an der EZB entsprechend mit. Und darauf kommt es der EZB und den kritischen Euroländern allein an. Insoweit ist dieses Urteil des Bundesgerichtshofs nicht mehr als ein „Pyrrhussieg“,

    Dessen ungeachtet möchte ich mich bei Ihnen für Ihr Wirken im Deutschen Bundestag im Sinne der deutschen Steuerzahler sehr herzlich bedanken.

    Viele Grüße

    Jens Tramann

  9. Peter Meier sagt:

    Werter Herr Boehringer,
    Sie und Ihre AfD-Kollegen/Innen haben natürlich mit Ihrer Einschätzung absolut recht: diese heimliche Staatsfinanzierung durch die EZB – die übrigens auch von anderen Zentralbanken eifrig betrieben wird – mit Geld, das gar nicht existiert, ist katastrophal. Dies führt zu einer Inflation, die heute bereits im Bereich der Wertpapiere, Immobilien und anderen Wertgegenständen besteht und es führt auch zu einem allmählichen Vertrauensverlust in die Währung. Was soll das für Geld sein, das man beliebig vermehren, einfach neu drucken kann? Und was sind das nur für Staaten, die sich nicht um solide Staatsfinanzen kümmern? Der Bürger aber wird dies kaum verstehen, da er sich nicht um das Geldwesen und grössere politische Zusammenhänge kümmert. Er wird noch eine gewisse Zeit mit „Brot und Spielen“ abgelenkt und ruhig gehalten werden können. Was wird geschehen:
    1) Die EZB wird in den verbleibenden drei Monaten die geforderte Begründung nachvollziehbar liefern und damit hat es sich.
    2) Ihre Ratskollegen der GroKo und anderen Parteien im Bundestag werden eine Ausrede finden und damit wird die Sache erledigt sein. Der AfD wird man vorwerfen, sie habe zu wenig Verständnis für die monetären Eingriffe in das Geldwesen, die darauf abzielten, den €uro mit allen Mitteln zu retten – auch mit unerlaubten/zweifelhaften.
    3) Damit wird die grosse Umverteilung von unten nach oben reibungslos weiter gehen und immer grössere Bevölkerungsschichten werden verarmen: Tafeln, Suppenküchen und andere karitative Nahrungsmittel-Abgabestellen werden laufend wachsen, ganz nach dem Motto: „Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht.“ Dann wird die Umverteilung enden und die Menschen welche von Tafeln, Suppenküchen und andere soziale Institutionen lebten, werden dem grossen Raumzug auf ihre Lebensgrundlagen, nicht mehr tatenlos zusehen wollen.

  10. Koch sagt:

    Ich bin sicher, dass jeder Fachkundige weiß, dass die EZB ihr Mandat nicht nur maßlos überzogen hat, sondern mangels notwendiger fiskalpolitischer Maßnahmen in der Zwischenzeit (gekaufte Zeit verschwendet) ihren Kompetenzrahmen vorsätzlich missbraucht hat. Was anderes sind bitte negative Renditen selbst bei Schrottländern? Das BVerfG weiß es auch, und es weiß ebenso, dass zuwarten keine Lösung ist. Voßkule muss Farbe bekennen und einen Rechtskurs fahren, der unserer Verfassung würdig ist (keine Erosion des Rechts meher). Ich wünsche ihm viel Mut und Erfolg, aber es ist hohe Zeit, der Geduld (seit dem Ultima Ratio Urteil vom Frühjahr 1998) endlich glasklare Resulte folgen zu lassen, um die Glaubwürdigleit der Rechtsprechung wiederherzustellen. Selbst mein Bäcker an der Ecke und unser Taxifahrer wissen, dass der Tag der Euro-Wahrheit eher früher als später kommt. Schreitet Karlsruhe nicht ein, so ist unsere kapitalgedeckte Altersvorsorge futsch.

  11. Siegfried Weigold sagt:

    Bravo AFD Weiter so,Herr Böhringer

  12. Harald S. sagt:

    Tja, nett zu lesen und zu erfahren, jedoch lassen die sich sicherlich wiede rirgendeinen Kauderwelsch einfallen. Die Frage ist ja schon einmal wer die Begründung, daß es Verhältnismäßig ist akzeptieren muß. Wenn dies die Bundesregierenden sind, dann wird sich nichts ändern. Und erneut vor Gericht, wird dann wieder Jahre dauern. Ich bezweifle, daß sich irgend etwas ändert. Die machen doch ab jetzt nur immer offener mit ihren Rechtbrüchen weiter.

  13. Bodo Göppert sagt:

    Wenn man zurückschaut auf die jahrelange Politik der EU fällt es mir nicht schwer vorauszusagen, daß der EZB-Rat wenig Probleme hat die Verhältnismäßigkeit zu begründen. Das wird an dessen Definition sowie der einzuschätzenden Auswirkungen der Gelpolitik auf die Fiskalpolitik liegen. Eine Verhälnismäßigkeit ist eine subjektive Abwägung und kann sich im Laufe der Zeit ändern. Meiner Meinung nach hat das BVG keine eindeutige Stellung bezogen, sondern der EZB eine Brücke gebaut, damit die EU weiter so wurschteln kann wie bisher. Ihr Punkt 3 trifft des Pudel’s Kern, wer nicht genau definierte Formulierungen in Verträgen schreibt, der gibt den Juristen Munition zur Klage. Ich unterstütze Ihre Punkte.

  14. Michael Erben sagt:

    Der souveräne Staat benötigt weder Anleihen noch sogenannte Investoren.

    Die abenteuerlichen Finanzkonstrukte und Mauscheleien benötigen lediglich der Geldadel und seine Lakaien.

    Wird die AfD nochmal zur „Wahrheit für Deutschland“ und wieder eine Bewegung werden, in der jeder seine Stimme behält?
    Demokratie für die AfD!
    Schluss mit Delegierten!
    Schluss mit Partei-Tagen der Netzwerker!
    Spinnen?!

  15. Conny Becker sagt:

    Sehr gut Herr Böhronger und der gesamten AfD vielen Dank für das unermüdliche Wirken im dieser Sache!! Ein erster kleiner Lichtblick

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